Beschlussvorlage - BV/12/26/045

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die in § 8 der Hauptsatzung geregelten Wertgrenzen sollen künftig in die Haushaltssatzung überführt werden. Der Wortlaut ist daher in der der Beschlussvorlage BV/12/26/027-1 beigefügten Haushaltssatzung aufgenommen worden.

 

Nach § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) regelt die Hauptsatzung die grundlegenden organisatorischen und verfassungsrechtlichen Angelegenheiten der Gemeinde. Haushaltswirtschaftliche Detailregelungen gehören nicht zu ihrem notwendigen Inhalt. Gemäß § 45 KV M-V ist die Haushaltssatzung hingegen das zentrale Steuerungsinstrument der kommunalen Haushaltswirtschaft. Sie enthält neben den Festsetzungen des Haushaltsplanes auch weitere haushaltsbezogene Regelungen. Wertgrenzen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln. Vor diesem Hintergrund ist eine Zuordnung dieser Regelungen zur Haushaltssatzung systematisch sachgerechter und bietet den Vorteil flexibler die Wertgrenzen im Rahmen der Haushaltsplanung anzupassen.

 

Hinweis der Verwaltung: Auf eine automatische Neunummerierung im Anschluss an § 8 wurde verzichtet, damit bestehende Verweisungen in anderen Vorschriften oder Schriftstücken bestehen bleiben.

 

Zum besseren Vergleich der alten und neuen Regelungen wird der Gemeindevertretung die Anlage „2026-03-24 Synopse zur Änderung der Hauptsatzung Ostseebad Boltenhagen“ zur Verfügung gestellt. Ebenfalls ist die 3. Änderung der Hauptsatzung dem Beschluss beigefügt.

  

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt die 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 12. Februar 2025 in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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