Beschlussvorlage - BV/12/26/027-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2026/2027 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen aufgestellt.

Die Erstellung des Vorberichtes erfolgte nach der 1. Lesung zum Doppelhaushalt 2026/2027 im Finanzausschuss am 17.03.2026.

 

Folgende Änderungen wurden am Haushaltsplan 2026/2027 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nach der 1. Lesung am 17.03.2025 vorgenommen:

 

  • Für die Haushaltjahre 2026 und 2027 werden pro Jahr 1 zusätzliche Geschwindigkeitsanzeiger aufgenommen.
  • Für die Haushaltsjahr 2026 und 2027 wurden die Mittel für die Beteiligung am Nahbus in Höhe von 43.100 € für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 aufgenommen.
  • Auf Grund der Steuerschätzung wurden die Ansätze für den Anteil der Gemeinde an der Einkommenssteuer auf 1.000.000 €  und der Anteil an der Umsatzsteuer auf 260.000 € eingeplant.

 

Die Wertgrenzen für die Haushaltswirtschaft wurden unter § 7 der Haushaltssatzung 2026/2027 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen durch die Empfehlungen aus dem Finanzausschuss angepasst. Bei der Festlegung unter Punkt 1 b) empfiehlt die Verwaltung, auf Grund der Hinweise der Schweriner Kommentierung zur Kommunalverfassung M-V von bis zu 2 % der Gesamtaufwendungen, diese Wertgrenze auf 150.000 € anzupassen. Siehe Tabelle der Berechnung der Wertgrenzen nach dem § 48 Kommunalverfassung M-V.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Haushaltsjahre 2026/2027 einschließlich der Anlagen. Die Zuweisung für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V wird verwendet für ……

 

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Finanz. Auswirkung

Siehe Anlagen

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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