Beschlussvorlage - BV/10/26/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Zierow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- S. Hanetschak
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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11.03.2026
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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15.04.2026
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Sachverhalt
Am 11. Dezember 2023 trat eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung) in Kraft. Gemäß § 4 Absatz 1 dieser Verordnung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow über die Höhe der Entschädigung für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Zierow zu entscheiden.
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bisheriger Betrag / pro Monat |
möglicher Höchstbetrag / pro Monat |
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Gemeindewehrführer |
120,00 Euro |
250,00 Euro |
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Stellv. Gemeindewehrführer |
80,00 Euro |
125,00 Euro |
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Jugendfeuerwehrwart |
80,00 Euro |
125,00 Euro |
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Stellv. Jugendfeuerwehrwart |
60,00 Euro |
62,50 Euro |
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Gerätewart |
60,00 Euro |
100,00 Euro |
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Zierow wie folgt ab dem …..2026 festzusetzen:
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Funktion |
Aufwandsentschädigung / pro Monat |
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Gemeindewehrführer |
250,00 Euro |
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Stellv. Gemeindewehrführer |
125,00 Euro |
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Jugendfeuerwehrwart |
125,00 Euro |
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Stellv. Jugendfeuerwehrwart |
62,50 Euro |
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Gerätewart |
100,00 Euro |
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Die Finanzierungsmittel sind im kommenden Doppelhaushalt 2026/2027 auf dem Produktsachkonto 12605 (Feuerwehr) 50190000 (Aufwendungen für sonstige ehrenamtlich Tätige) vom Fachbereich III eingeplant.
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X |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
