Beschlussvorlage - BV/12/25/149-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeindevertretersitzung vom 27.11.2025 wurde durch den Beschluss BV/12/25/149 der Beschluss BV/12/21/035 (Provisionszahlung für die Nutzung eines elektronischen Meldescheinsystems) aufzuheben gefasst. Um den Betroffenen einen leichteren Übergang zu ermöglichen, soll eine Karenzzeit für Buchungen die bis zum 15.02.2026 eingehen ermöglicht werden.  

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Vermietern eine Karenzzeit für die Provisionszahlung von 3 % bis zum, 15.02.2026 einzuräumen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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