Beschlussvorlage - MV/12/26/033

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 49 für den Bereich der ehemaligen Stallanlagen in Redewisch auf. Das Beteiligungsverfahren mit dem Vorentwurf wurde durchgeführt. Im Rahmen des Projektes sind auf einer untergeordneten für die Überbebauung vorgesehenen Fläche der Rückbau sämtlicher baulicher und versiegelter Anlagen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und auf dem Gelände der ehemaligen Stallanlagen südlich der Redewischer Straße vorgesehen. Zu dem Projekt wurden gutachterliche Aufwendungen für den Rückbau eingeholt. Zusätzlich sind Anforderungen an Ausgleich und Ersatz mit der zuständigen Behörde in der Abstimmung. Mit der Behörde werden die Maßnahme und die möglichen Aufwertungen außerhalb des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 49 ermittelt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 49 werden die Vorbelastungen auf der Fläche im Rahmen der Eingriffsregelung berücksichtigt. Mit Vorlage sämtlicher Anforderungen und der zusätzlichen Festlegungen für die bauliche Nutzung im B-Plangebiet kann das Ökokonto Redewisch vollständig bewertet werden und eine Ermittlung des Aufwandes und der Kosten für das Ökokonto erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:

Die Ökokontomaßnahme ist parallel zum Aufstellungsverfahren für den B-Plan Nr. 49 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für den Bereich der ehemaligen Stallanlagen in Redewisch abzustimmen und zu regeln. Die Ökopunkte sind baulichen Maßnahmen und Eingriffen im Gemeindegebiet zuzuordnen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Die Kosten sollen von privaten Kostenträgern übernommen werden.

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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