Beschlussvorlage - BV/12/26/034
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines Wirtschaftsbeirates der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
- Verfasser/Antragsteller:
- Monique Barkentien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.03.2026
|
Sachverhalt
In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am 29.01.2026 wurde durch den Bürgermeister über den Eingang eines Antrages auf Gründung eines Wirtschaftsbeirates berichtet (Anlage).
Gemäß § 41a Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen können Beiräte mit beratender Funktion gebildet werden.
Sofern die Bildung beschlossen wird, ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich, da der Wirtschaftsbeirat in der Hauptsatzung zu verankern ist.
Für den Fall, dass den Mitgliedern eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung gewährt werden soll, sind die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel im Rahmen des aufzustellenden Doppelhaushaltes 2026/2027 noch zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag
Variante 1)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt auf der Grundlage des § 41a Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen:
1. Die Bildung eines Wirtschaftsbeirates mit bis zu …………. Mitgliedern.
2. Das Aufgabengebiet des Wirtschaftsbeirates lautet wie folgt: …………………………………
3. Die Mitglieder des Wirtschaftsbeirates der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erhalten eine monatlich pauschalierte Entschädigung von 40,00 €.
4. Die Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist entsprechend zu ändern und die erforderlichen Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2026/2027 einzuplanen.
Variante 2)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen lehnt die Bildung eines Wirtschaftsbeirates ab.
Finanz. Auswirkung
|
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
Beschlussfassung zu Variante 1): Im Falle der Gewährung einer monatlichen pauschalierten Aufwandsentschädigung entstehen zusätzliche Aufwendungen, deren Höhe sich nach der Anzahl der Mitglieder sowie der festzusetzenden Entschädigung richtet. Die erforderlichen Mittel sind zusätzlich im Doppelhaushalt 2026/2027 auf dem PSK: 11104.50130000 einzuplanen.
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
|
unvorhergesehen und |
|
|
unabweisbar und |
|
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
|
Deckung gesichert durch |
|
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
204,7 kB
|
