Beschlussvorlage - BV/02/26/013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Klütz hat die Beteiligungsverfahren für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und die weitergehenden Beteiligungsverfahren für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 37 und Nr. 46 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden an den Aufstellungsverfahren im Sommer 2025 beteiligt. Die Stellungnahmen liegen vor. Die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist hergestellt. Die Stellungnahmen wurden bewertet und Abstimmungen mit den Vorhabenträgern und Behörden und Stellen wurden geführt.

 

Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers kann gesichert werden. Unter Berücksichtigung der Zielvorgabe des Landes, dass der dritte Teilabschnitt für die Ortsumgehung geplant wird, wird das Planverfahren fortgeführt. In einer Abstimmung mit dem Straßenbauamt wurde über den Sachverhalt informiert. Es wurde festgehalten, dass die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung in dem dargestellten Umfang fortgeführt werden kann.

 

Die Lage des Kreisverkehrs und die Plandarstellungen für das Konzept bleiben enthalten. Die Detailplanung hat auf die Fortführung der Ortsumgehungsstraße einzugehen. Der Änderungsbereich der 12. Änderung bezieht sich nur auf die Bauflächen und nicht auf die Flächen des überörtlichen Verkehrs, die außerhalb des Plangeltungsbereichs verbleiben.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

  1. Den Änderungsbereich um die Flächen des Regenwasserrückhaltebeckens zu erweitern. Die Lage des Regenwasserrückhaltebeckens ergibt sich aus dem Konzept für den B-Plan Nr. 46 der Stadt Klütz.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 02/51101/56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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