Beschlussvorlage - BV/02/26/013
Grunddaten
- Betreff:
-
12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Klütz im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 "Erweiterung Kaufhaus Stolz" der Stadt Klütz und der Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt Klütz „Nahversorgungszentrum und Tagespflege an der Umgehungsstraße in Klütz
Hier: Vorbereitung der Entwurfsunterlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Bauausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.03.2026
| |||
|
|
19.03.2026
| |||
|
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung Klütz
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Die Stadt Klütz hat die Beteiligungsverfahren für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und die weitergehenden Beteiligungsverfahren für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 37 und Nr. 46 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden an den Aufstellungsverfahren im Sommer 2025 beteiligt. Die Stellungnahmen liegen vor. Die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist hergestellt. Die Stellungnahmen wurden bewertet und Abstimmungen mit den Vorhabenträgern und Behörden und Stellen wurden geführt.
Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers kann gesichert werden. Unter Berücksichtigung der Zielvorgabe des Landes, dass der dritte Teilabschnitt für die Ortsumgehung geplant wird, wird das Planverfahren fortgeführt. In einer Abstimmung mit dem Straßenbauamt wurde über den Sachverhalt informiert. Es wurde festgehalten, dass die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung in dem dargestellten Umfang fortgeführt werden kann.
Die Lage des Kreisverkehrs und die Plandarstellungen für das Konzept bleiben enthalten. Die Detailplanung hat auf die Fortführung der Ortsumgehungsstraße einzugehen. Der Änderungsbereich der 12. Änderung bezieht sich nur auf die Bauflächen und nicht auf die Flächen des überörtlichen Verkehrs, die außerhalb des Plangeltungsbereichs verbleiben.
Finanz. Auswirkung
|
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
|
x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
x |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 02/51101/56255000 |
|
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
|
unvorhergesehen und |
|
|
unabweisbar und |
|
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
|
Deckung gesichert durch |
|
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
6,4 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
9,7 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
11,1 MB
|
