Mitteilungsvorlage - BV/02/25/085-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit dem Zuschussprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ fördert die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) freiwillige Maßnahmen, mit denen Grünflächen naturnah gestaltet und umgestaltet, Bäume gepflanzt, Naturoasen in innerörtlicher oder Ortslagen von Siedlungsgebieten geschaffen und Flächen entsiegelt sowie die natürlichen Bodenfunktionen wieder hergestellt und verbessert werden können.

 

Sachstand zur Antragstellung:

 

  1. KfW-Antrag – Neupflanzung Blutpflaumen in der Schloßstraße

Zuwendungsbescheid über 66.960 EUR liegt vor – für Neupflanzung

Förderzeitraum:  18.11.2024 bis 18.11.2026

Zuwendungsbescheid über   3.420 EUR liegt vor – für Entwicklungspflege

Förderzeitraum:  18.11.2024 bis 18.11.2029

Planungsleistung ist beauftragt.

Bauleistung befinden sich in der Ausschreibung.

 

  1. KfW-Antrag – Picopark Anlage Schloßstraße

Zuwendungsbescheid über 203.760 EUR liegt vor – für Pikopark

Förderzeitraum:  04.06.2025 bis 04.06.2027

Zuwendungsbescheid über   39.240 EUR liegt vor – für Entwicklungspflege

Förderzeitraum:  04.06.2025 bis 04.06.2030

Planungsleistung ist beauftragt.

 

  1. KfW-Antrag – Picopark Einfahrt Lindenring (von der Wismarschen Straße aus)

Zuwendungsbescheid über 270.116,00 EUR liegt vor – für Pikopark

Förderzeitraum:  05.11.2025 bis 05.11.2027

Zuwendungsbescheid über   61.632,00 EUR liegt vor – für Entwicklungspflege

Förderzeitraum:  05.11.2025 bis 05.11.2030

Ausschreibung der Planungsleistungen in Vorbereitung.

 

  1. KfW-Antrag – Dorfplatz Niederklütz

Zuwendungsbescheid über 189.180,00 EUR liegt vor – für Pikopark

Förderzeitraum:  17.07.2025 bis 17.07.2027

Zuwendungsbescheid über   41.220,00 EUR liegt vor – für Entwicklungspflege

Förderzeitraum:  17.07.2025 bis 17.07.2030

Ausschreibung der Planungsleistungen in Vorbereitung.

 

  1. KfW-Antrag – Lindenring Wohnumfeldverbesserung

Zuwendungsbescheid über 88.200,00 EUR liegt vor – für Pikopark

Förderzeitraum:  08.07.2025 bis 08.07.2027

Zuwendungsbescheid über   26.100,00 EUR liegt vor – für Entwicklungspflege

Förderzeitraum:  08.07.2025 bis 08.07.2030

Ausschreibung der Planungsleistungen in Vorbereitung.

 

  1. KfW-Antrag – Wiesenweg

Zuwendungsbescheid über 99.000 EUR liegt vor – für Neupflanzung und

Entwicklungspflege

Förderzeitraum:  09.05.2025 bis 09.05.2027

Ausschreibung der Planungsleistung ist erfolgt.

 

  1. KfW-Antrag – Dorfplatz Grundshagen

Fördermittelantrag ist noch nicht gestellt.

 

  1. KfW-Antrag – Dorfplatz Arpshagen

Fördermittelantrag ist noch nicht gestellt.

 

Förderquote:

Die Förderquote für die bereits bewilligten Vorhaben beträgt 90% für finanzschwache Gemeinden. Vorhaben, für die der Zuschuss ab 2026 beantragt wird, beträgt die Förderquote für finanzschwache Gemeinden nur noch 80%.

 

Fördervoraussetzungen und Arbeitsaufwand:

Im Laufe des Jahres 2025 wurden die fachlichen Vorgaben und Fördervoraussetzungen seitens der KFW immer weiter verschärft, z.B. sind für jedes Vorhaben Geodaten zu erstellen. Dies führt zu einem erhöhten finanziellen und zeitlichen Aufwand auf Seiten der Planung, Ausführung und Verwaltung.

 

Die Prüfung, ob die Fördervoraussetzungen eingehalten wurden, werden erst im Rahmen des Verwendungsnachweises nach Abschluss des Vorhabens geprüft. Da die Prüfung nicht bereits im Rahmen der Antragsgenehmigung erfolgt, werden die Anträge innerhalb von 2-3 Wochen grundsätzlich genehmigt. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Vorgaben nicht eingehalten wurden, müssen Fördermittel zurückgezahlt werden. Um dem vorzubeugen, ist sollten die Vorhaben laufend mit der KFW abgestimmt und ggf. angepasst werden, was den Planungs- und Verwaltungsaufwand weiter erhöht.

 

Kosten und Haushalt:

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war die Höhe der Kosten für die Vorhaben Nr. 2-8 noch nicht absehbar. Aus diesem Grunde sind im HH 2026 nicht ausreichend Mittel vorhanden. Es fehlen ca. 1 Mio. € an Ausgaben (bzw. Eigenmittel in Höhe von 100 T€) sowie ca. 900.000,00 € Einnahmen. Diese müssten über einen Nachtrag zumindest anteilig eingestellt werden bzw. in der Planung des kommenden Doppelhaushalts berücksichtigt werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und der Arbeitsbelastung der Verwaltung sollte grundsätzlich überlegt werden, ob weitere Vorhaben begonnen werden sollen.

 

Es ist ein Abstimmungstermin mit dem Bürgermeister und der WTU-Ausschussvorsitzenden geplant, um über das weitere Vorgehen, insbesondere im Hinblick auf die Haushaltssituation zu beraten, bevor weitere Förderungen beantragt oder Leistungen ausgeschrieben werden.

 

Für das Vorhaben Nr.1 Neupflanzungen von Blutpflaumen in der Schloßstraße sind ausreichend Mittel im Haushalt vorhanden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. 55101 0960000 2025/03 (nicht auskömmlich)

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

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