Mitteilungsvorlage - MV/10/26/008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. vorläufiges Finanzergebnis 2025

 

Im Haushaltsjahr 2025 verbesserte sich der geplante Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen durch Mehreinnahmen und Minderaufwendungen von geplant -1.332.336,35 € auf -57.986,31 €.

 

Die Mehreinnahmen in Höhe von 885.447,22 € wurden im Haushaltsjahr 2025 hauptsächlich durch Mehreinnahmen im Bereich Steuern und Abgaben in Höhe von 437.926,82 € sowie im Bereich der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelt in Höhe von 286.023,04 € erzielt. Auch in den Bereichen der privatrechtlichen Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Umlagen sowie die sonstigen laufenden Einzahlungen wurden Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 202.705,15 € generiert.

 

Die Minderaufwendungen in Höhe von 388.902,82 € resultieren hauptsächlich durch geringe Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

2. Zeitplan Haushaltsplanung

 

Aktuell sind wir derzeit in der Aufstellung der Haushaltsplanung für die Gemeinde Zierow für den Doppelhaushalt 2026/ 2027. Die Ansätze sind bereits in das Fachverfahren eingearbeitet. Im Anschluss werden die Fachbereichsleiter die Haushaltsansätze prüfen.

 

Anfang April 2026 wird die Haushaltsplanung 2026/2027 im Finanzausschuss der Gemeinde Zierow vorgestellt.

 

3. Bearbeitungsstand der Jahresrechnungen

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Zierow für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 ist derzeit in Bearbeitung. Für die Erstellung der Jahresrechnungen, müssen alle Positionen in der Anlagenbuchhaltung bewertet und erfasst sein – dies ist bereits für 2021 vollständig erledigt und für 2022 sind noch 5 Positionen offen. Auch die erforderlichen Abgleiche zwischen der Anlagenbuchhaltung und der Finanzbuchhaltung sind für 2021 erfolgt. Derzeit werden von der Kasse die letzten Prüfungen, Abgleiche und damit verbundene mögliche Umbuchungen vorgenommen, sodass im Anschluss dessen der Anhang fertiggestellt werden kann. Leider werden sich die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2021 bis einschließlich 2024 verzögern, da vorrangig die Jahresabschlüsse 2025 der Stadt Klütz und der Gemeinde Damshagen,  sowie die Jahresabschlüsse der Gemeinde Kalkhorst fertig zu stellen sind.

 

Der Grund dafür liegt in der dringend benötigten Zuweisung nach dem Finanzausgleichgesetz M-V § 27 für die o.g. Kommunen. Diese Sonderzuweisung können und müssen für den dringend benötigten Finanzausgleich der Stadt Klütz, der Gemeinde Damshagen und nun auch für die Gemeinde Kalkhorst beantragt werden. Die Voraussetzung für die Beantragung ist die Fertigstellung der Jahresabschlüsse bis 2025.

 

Zukünftig ist es vorgesehen jeweils zwei Jahresrechnungen einer Gemeinde gleichzeitig zu bearbeiten, fertigzustellen und im Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde innerhalb einer Sitzung zu prüfen. Wir erhoffen uns mit dieser Verfahrensweise die Abarbeitung zügiger voran zu bringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Aktuell keine finanzielle Auswirkung

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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