Beschlussvorlage - BV/02/25/120

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach dem Ortstermin am 28.10.2025 legte das Ingenieurbüro einen überarbeiteten Entwurf der Außenanlagen vor. Der Entwurf vom 24.11.2025 befindet sich in der Anlage.

Das Funktionsgebäude hat einen erheblichen Teil der zulässigen bebaubaren Flächen in Anspruch genommen. Einschließlich der geplanten Außenanlagen, würde man diese überschreiten. Laut § 19 BauNVO darf die zulässige Grundfläche jedoch durch die in Satz 1 genannten Anlagen um bis zu 50 % anghoben werden, wodurch die zulässige bebaubare Fläche größer wird. Darüber hinaus können kleinere zusätzliche Überschreitungen in geringem Umfang genehmigt werden.

 

Die Stadtvertretung muss nun entscheiden, ob die Außenanlagen so gebaut werden sollen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den beigefügten Entwurf vom 24.11.2025 zum Ausbau der Außenanlagen Sportplatz Klütz. Der Entwurf vom 24.11.2025 ist Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Geschätzte Kosten: ca. 110.000€.

Für die Bereitstellung der Haushaltsmittel wird ein gesonderter Beschluss für eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich, da die vorhandenen Mittel nicht ausreichen.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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