Beschlussvorlage - BV/10/26/006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 11. Dezember 2023 trat eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung) in Kraft. Gemäß § 4 Absatz 1 dieser Verordnung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow über die Höhe der Entschädigung für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Zierow zu entscheiden.

 

Funktion

bisheriger Betrag /

pro Monat

möglicher Höchstbetrag /

pro Monat

Gemeindewehrführer

120,00 Euro

250,00 Euro

Stellv. Gemeindewehrführer

80,00 Euro

125,00 Euro

Jugendfeuerwehrwart

80,00 Euro

125,00 Euro

Stellv. Jugendfeuerwehrwart

60,00 Euro

62,50 Euro

Gerätewart

60,00 Euro

100,00 Euro

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Zierow wie folgt ab dem …..2026 festzusetzen:

 

Funktion

Aufwandsentschädigung / pro Monat

Gemeindewehrführer

250,00 Euro

Stellv. Gemeindewehrführer

125,00 Euro

Jugendfeuerwehrwart

125,00 Euro

Stellv. Jugendfeuerwehrwart

62,50 Euro

Gerätewart

100,00 Euro

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Die Finanzierungsmittel sind im kommenden Doppelhaushalt 2026/2027 auf dem Produktsachkonto 12605 (Feuerwehr) 50190000 (Aufwendungen für sonstige ehrenamtlich Tätige) vom Fachbereich III eingeplant.

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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