Beschlussvorlage - BV/02/26/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Ortsumgehung Stadt Klütz 3. Bauabschnitt
Hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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23.02.2026
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Sachverhalt
Die Stadt Klütz bemüht sich mittlerweile seit Jahrzehnten um den Bau des 3. und letzten Bauabschnittes der Ortsumgehung für die Stadt Klütz. Ziel ist es, die historische Innenstadt mit den geringen Straßenausbaubreiten und dem hochwertigen Pflasterbelag zu schützen vor dem Schwerlastverkehr insbesondere resultierend aus dem landwirtschaftlichen Verkehr. Gleichzeitig verspricht man sich dadurch eine Belebung und Entwicklung der Innenstadt.
Momentan dominiert der Verkehr die Straßen. Spürbare Abhilfe wurde durch den Bau des 1. und 2. Bauabschnittes der Ortsumgehung geschaffen. Bereits mit Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Klütz Anfang der 90iger Jahre wurde die Ortsumgehung als Planungsziel in den Plan aufgenommen und ist auch als Vorratstrasse Bestandteil des Planes.
Der 3. Bauabschnitt ersetzt die Landesstraße L O1 zwischen der Kreuzung Boltenhagener/ Wismarsche Straße bis etwa in den Bereich Zuwegung Gewerbegebiet. Da es sich um eine Landesstraße handelt, fungiert das Straßenbauamt als Straßenbaulastträger für das Land Mecklenburg- Vorpommern und wird somit Bauherr. Seitens des Landes MV Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit wurde der Nachweis der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit des Vorhabens geführt. Als nächster Schritt soll der konkrete Planungsauftrag an das Straßenbauamt Schwerin erteilt werden.
Vorab wird ein qualifiziertes Bürgervotum seitens der Stadt Klütz gewünscht (beispielsweise ein Stadtvertreterbeschluss oder eine offene Beteiligung der Einwohner der Kommune). Hintergrund dafür ist die Maßgabe der Landesregierung, keine Planungen von Ortsumgehungen durchzuführen, die nicht von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort gewollt sind.
Gleichzeitig soll die Stadt Klütz das grundsätzliche Einvernehmen erklären, dass mit Verkehrsfreigabe des 3. BA Ortsumgehung die Straßenbaulast des derzeitigen innerörtlichen Teiles der Landesstraße auf die Stadt Klütz mit allen Rechten und Pflichten übergeht.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz begrüßt ausdrücklich den Bau des 3. Bauabschnittes Ortsumgehung der Stadt Klütz. Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit wird gebeten, den Planungsauftrag entsprechend an das Straßenbauamt zu erteilen.
Mit Verkehrsfreigabe des 3. Bauabschnittes Ortsumgehung Stadt Klütz wird die Stadt Klütz die Straßenbaulast des derzeitigen innerörtlichen Teiles der Landesstraße L1001 in die eigene Straßenbaulast übernehmen.
Finanz. Auswirkung
keine
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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