Mitteilungsvorlage - MV/10/26/003

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Zierow für das Haushaltsjahr 2026 ist zum 01. Januar 2026 noch nicht in Kraft.

Mangels wirksamen Haushaltsplanes wird die Haushaltsführung bis zum Zeitpunkt einer wirksam bekannt gemachten Haushaltssatzung ersatzweise durch das Gesetz, konkret der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), geregelt. 

Die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 49 KV M-V zur vorläufigen Haushaltsführung  sind ab dem 01.Januar 2026 zwingend zu beachten.

Die Dienstanweisung des Bürgermeisters der Gemeinde Zierow in vorgenannter Angelegenheit mit Schreiben vom 08.01.2026, ist dieser Mitteilungsvorlage zur Kenntnisnahme im Anhang  beigefügt. 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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