Mitteilungsvorlage - MV/02/25/122

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 13. Januar 2025 hat der Landesrechnungshof angekündigt, das Friedhofs- und Bestattungswesen in den amtsangehörigen Gemeinden zu prüfen (Querschnittsprüfung nach § 5 Satz 2 KPG- M-V). Die angefragten Daten wurden am 20.03.2025 durch Fachbereich III an den Landesrechnungshof übermittelt. Das Amt Klützer Winkel ist zu keiner weiteren Stellungnahmen aufgefordert worden. Die „Abschließende Prüfungsmitteilung“ ist zur Kenntnisnahme beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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