Beschlussvorlage - BV/02/25/118

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in ihrer Sitzung am 4. August 2025 eine Förderrichtlinie über die Gewährung von freiwilligen Leistungen an Vereine und Verbände in der Stadt Klütz und deren Ortsteile ab dem 1.Januar 2026 beschlossen.

 

Im Amt Klützer Winkel sind fristgerecht bis zum 31. Oktober 2025 nachstehend genannte Anträge auf finanzielle Unterstützung für die Vereinsarbeit Jahr 2026 eingegangen:

 

 

Antragsteller

Verwendungszweck

Zuschuss im Jahr 2025

Beantragter Zuschuss 2026

1.

SV Klütz e.V.

Beschaffung einer Veo Cam für die Aufzeichnung des Spiel- und Trainingsbetriebs der Kinder und Jugendlichen

1.700,00 €

1.599,00 €

2.

Klützer VolleyBulls e.V.

Beschaffung von Trainingszubehör für alle Altersklassen

1.700,00 €

1.400,00 €

3.

PSV “Blau-Weiß” Oberhof e.V.

Abzeichenlehrgänge

0,00 €

715,00 €

4.

KCC e.V.

Tanzuniformen für die Eulchen

0,00 €

983,95 €

5.

pro familia – Beratungsstelle Wismar

Sach- und Personalkosten für die Schwangerschafts-beratung- Antrag an alle Gemeinden des Amtes Klützer Winkel

0,00 €

450,00 €

 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2026 sind 4.000,00 Euro im Produktsachkonto 02.28101.54159000 für die finanzielle Unterstützung von Vereinen und Verbänden vorgesehen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen im Jahr 2026 zu unterstützen:

 

1.

SV Klütz e.V.

 ………………€

2.

Klützer VolleyBulls e.V.

………………€

3.

pro familia – Beratungsstelle Wismar

………………€

4.

KCC e.V.

………………€

5.

PSV “Blau-Weiß” Oberhof e.V.

………………€

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

X 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 2.28101.54159000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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