Beschlussvorlage - BV/02/24/094-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Klütz hatte den Antrag zur Errichtung von Wohngebäuden mit Gewerbeeinheiten Am Markt zu prüfen.

 

Neben der städtebaulichen Ausprägung des Standortes und der städtebaulichen Grundkonzeption sind hier Regeln zur Nutzung erörtert worden. Die Erstwohnsitze sind von der Stadt Klütz in diesem Bereich gewünscht. Über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch oder Eintragungen im Baulastenkataster ist die Wohnnutzung zu sichern. Die Stadt Klütz ist an der Erstnutzung interessiert.

 

Des Weiteren ist eine 3-geschossige Bebauung aus Sicht der Stadt Klütz am Standort nicht gewünscht.

 

Im Rahmen der Überprüfung und Erörterung der Diskussion hat sich für die Stadt Klütz aufgezeigt, dass neben der unmittelbaren straßenbegleitenden Bebauung an der Schloßstraße und Wismarschen Straße durchaus Varianten Bedeutungen erlangen, die eine Öffnung des Marktplatzes betrachten. Dabei wird differenziert zwischen Varianten mit rückwärtiger Bebauung oder einer entsprechenden Grünfläche zur Aufenthaltsqualität.

 

Zur Sicherung ihrer Planungsziele hatte die Stadt am 11.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 für die Bebauung am Markt beschlossen. Mit dem Beschluss der Stadtvertretung am 29.01.2024 wurden die Planungsziele der Stadt unter Berücksichtigung einer rückwärtigen Bebauung und Öffnung des Marktplatzes weiterhin konkretisiert. Vor der Erstellung des Entwurfes für den B-Plan Nr. 45 sollte jedoch ein Wettbewerb für die Bebauung am Markt ausgelobt werden.

Da die Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 45 mit den Inhalten des Rahmenplanes übereinstimmen müssen, war die Anpassung des Rahmenplanes an die Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 45 in einem Parallelverfahren vorgesehen.

Den Beschluss zur Änderung des Rahmenplanes und den Vorentwurf hat die Stadt in ihrer Sitzung am 27.05.2024 gefasst.

Auf der Grundlage des Vorentwurfs sollten dann die Zielsetzungen und Rahmenbedingungen für den auszulobenden Wettbewerb erörtert und diskutiert werden und die Aufgabenstellung abgestimmt werden.

 

Der Rahmenplan bildet als nicht-rechtlich bindendes Instrument den Leitfaden für die zukünftige Entwicklung der Stadt. Er dient somit als Grundlage, sowohl für zukünftig Planungen wie den B-Plan Nr. 45 als auch für die bereits rechtswirksame Erhaltungssatzung der Stadt Klütz gem. § 172 BauGB. 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

  1. den Rahmenplan an die städtebaulichen Planungsziele der Stadt Klütz im Bereich des Marktes anzupassen.
  2. Die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 45 für die Bebauung am Markt in einem Parallelverfahren fortzuführen. 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 ca. 60.218,- 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

  

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 2/ 51101/ 56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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