Beschlussvorlage - BV/12/25/046-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 19.06.2025 (BV/12/25/046) wurde die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens auf den Thalassowiesen vor den Wandelgängen beschlossen.

Der Standort hatte ursprünglich die Voraussetzungen, dass eine Wasserversorgung durch den Zweckverband recht unproblematisch hergestellt werden kann und er zentral gelegen ist.

Nach Beratungen mit dem Zweckverband wurde dieser Standort jedoch aus technischen Gründen als ungeeignet bewertet. Der Wasserdruck und die Verzweigungen der Leitungen sprechen gegen den ausgewählten Standort. Weiterhin wird der Platz auf den Thalassowiesen für die von der Kurverwaltung durchgeführten Veranstaltungen benötigt. 

Nach Unterredungen mit dem Zweckverband kam man jedoch zu einer neuen geeigneten Alternative. Diese liegt in der Nähe der Versorgungsleitung AZ100 und bringt somit ideale Voraussetzungen mit. Der Trinkwasserbrunnen würde in der Nähe des Kurparks an der Stirnseite der Ahornallee errichtet werden und somit als zentrale Anlaufstelle dienen, die sowohl für Gäste als auch Einheimische sehr gut zugänglich ist. Der genaue Standort ist den beigefügten Lageplänen zu entnehmen. Es entstehen keine weiteren Kosten als jene, die bereits im Beschluss BV/12/25/046 beschlossen wurden. Der Trinkwasserbrunnen kostet inkl. der vorgesehenen Tiertränke und einem eingravierten Logo 9.000 €, wovon der Zweckverband Grevesmühlen Kosten i.H.v. 4.500 € anteilig übernimmt. Die Errichtung wird durch den Zweckverband mit Unterstützung des Bauhofs vorgenommen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

1. den Beschluss vom 19.06.2025 (BV/12/25/046) aufzuheben.

2. einen öffentlich und kostenfrei zugänglichen Trinkwasserbrunnen gemeinsam mit dem Zweckverband Grevesmühlen an dem alternativ ausgewählten Standort (in der Nähe des Kurparks an der Stirnseite der Ahornallee) errichten zu lassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 Investition im Wirtschaftsplan (Punkt 2.2.) für das Planjahr 2026 eingestellt. 

 

 X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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