Beschlussvorlage - BV/10/25/054

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat in der Sitzung am 9. Oktober 2024 der Übernahme der Trägerschaft für die Jugendsozialarbeit durch die AWO Soziale Dienste gGmbH ab 01. Januar 2025 zugestimmt. Voraussetzung für die Bewilligung des gemeindlichen Zuschusses ist die Beantragung und Förderung des Personalkostenzuschusses durch den Landkreis NWM. Für das Jahr hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow mit BV/10/25/042 beschlossen, Haushaltsmittel in Höhe von 25.561,82 Euro zur Verfügung zu stellen.

 

Die AWO Soziale Dienste hat mit EMail vom 1. Dezember 2025 dem Amt Klützer Winkel einen Entwurf für die Trägerschaftsvereinbarung zur Verfügung gestellt.

Die Ausschussmitglieder sollen über die genannten Vereinbarungen beraten und der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow zur Entscheidung vorlegen.

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Beschlussvorschlag

Der Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow die Trägerschaftsvereinbarung zum 01.01.2026 zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

In der Haushaltsplanung 2026 werden finanzielle Mittel in Höhe von 27.000,00 Euro eingeplant.

Die AWO Soziale Dienste gGmbH hat in ihrem Antrag vom 3. September 2025 einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 25.561,82 Euro beantragt. Am 12. November 2025 wurde ein Änderungsantrag durch die AWO Soziale Dienste im Amt Klützer Winkel eingereicht. In diesem werden gemeindliche Mittel in Höhe von 25.734,08 Euro beantragt.

Die Kosten teilen sich wie folgt auf:

  •           Bruttokosten für den AG:  54.417,44 Euro
  •           Pädagogische Leitung:       3.055,22 Euro
  •           Weiterbildungskosten:       350,00 Euro
  •           Sachkosten:   2.010,00 Euro
  •           Sonstige Kosten:   1.125,00 Euro
  •           5% Verwaltungsumlage:  2.873,63 Euro

Mit dem vorliegenden Entwurf der Trägerschaftsvereinbarung würde sich die Beantragung des gemeindlichen Anteils auf 26.998,81 Euro ändern. Dieser setzt sich aus der Erhöhung der Verwaltungsumlage auf 6% sowie der Sachkosten auf 2.700 Euro zusammen.

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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