Beschlussvorlage - BV/02/25/119

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die bestehende Trägerschaftsvereinbarung für die Jugendsozialarbeit zwischen der Stadt Klütz und der AWO Soziale Dienste gGmbH wurde am 30.04.2010 unterzeichnet. Am 24.03.2015 erfolgte eine Änderungsvereinbarung.

Der Finanzausschuss hat in der Sitzung am 18.03.2024 beschlossen, dass in der Trägerschaftsvereinbarung für die Jugendsozialarbeit eine Vertretungsregelung bei Abwesenheit des/ der Jugendsozialarbeiters/in vertraglich geregelt werden muss.

Die AWO Soziale Dienste hat mit EMail vom 01. Dezember 2025 dem Amt Klützer Winkel einen Entwurf zur Änderung der Trägerschaftsvereinbarung zur Verfügung gestellt.

Die Ausschussmitglieder sollen über die genannten Vereinbarungen beraten und der Stadtvertetung Klütz zur Entscheidung vorlegen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die geänderte Trägerschaftsvereinbarung zum 01.01.2026 zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Mittel wurden in den Haushalt 2026 in Höhe von 27.800,00 Euro eingeplant. Der Antrag für den gemeindlichen Anteil an den Kosten für die Jugendsozialarbeit vom 03. September 2025 weist eine Summe in Höhe von 22.855,56 Euro aus. Am 12. November 2025 wurde ein Änderungsantrag durch die AWO Soziale Dienste im Amt Klützer Winkel eingereicht. In diesem wurden Sachkosten in Höhe von 2.000 Euro sowie eine Verwaltungsumlage (5% von 57.472,66 Euro) in Höhe von 2.873,63 Euro beantragt. Der gemeindliche Anteil liegt nach der Änderung bei 23.003,21 Euro. Bei einer Erhöhung der Sachkosten auf 2.700 Euro und der Verwaltungsumlage auf 6% (3.448,36 Euro) steigt der gemeindliche Anteil im Jahr 2026 auf 24.277,93 Euro.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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