Beschlussvorlage - BV/02/25/088
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Kostenübernahmen der Ausgaben für die Essenversorgung anlässlich des Feuerwehrballs der Freiwilligen Feuerwehr Klütz 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Torsten Gromm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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09.12.2025
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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20.10.2025
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Sachverhalt
Am 10.05.2025, führte die Freiwillige Feuerwehr Ihren alljährlichen Feuerwehrball durch.
Die Firma „Café Lenschow“ aus 23923 Selmsdorf wurde von der Freiwilligen Feuerwehr Klütz mit der Essenversorgung beauftragt. Für diese Lieferleistung wurde der Freiwilligen Feuerwehr Klütz einen Betrag in Höhe von 2.990,65 EURO berechnet. Dieser Rechnungsbetrag wurde beim Amt Klützer Winkel zum Zweck der Begleichung aus dem Haushalt der Freiwilligen Feuerwehr Klütz eingereicht. Der zuständige Fachbereich (Bürgeramt / Sgb. Feuerwehr) hatte diese eingereichte Rechnung für die Überweisung an die Firma Lenschow vorbereitet und an den Fachbereich Finanzen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Der Fachbereich Finanzen des Amtes Klützer Winkel stellt sich die Frage, ob die Kosten über den Haushalt der Stadt Klütz getragen werden sollen. Da für die Ausrichtung von Veranstaltungen der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Klütz gegründet wurde. Der Förderverein hatte auf erste Anfrage abgelehnt, die Kosten zu tragen.
Um keine rechtlichen Probleme, auf Grund der nicht gezahlten Rechnung an die Firma „Cafè Lenschow“, zu verursachen, hat der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Klütz vorerst die Rechnung gezahlt. Durch den Bürgermeister der Stadt Klütz wurde in Absprache mit dem Fachbereich Finanzen des Amtes Klützer Winkel festgelegt, dass die Stadtvertretung der Stadt Klütz durch Beschluss festlegen soll, ob die vorliegende Rechnung und die eventuell künftig einegereichten Rechnungen für die Durchführung derartiger Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr Klützer über den Haushalt der Stadt Klütz beglichen werden.
Von der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Übernahme derartiger Leistung um freiwillige Leistungen der Stadt Klütz handelt.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Kostenübernahme der im Sachverhalt genannten Rechnung sowie der eventuell zukünftig eingereichten Rechnungen für die Durchführung derartiger Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr Klütz, wenn die erforderlichen Mittel im Haushalt der Feuerwehr vorgesehen sind.
Finanz. Auswirkung
Ausgaben in Höhe von 2.990,65 EURO
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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X |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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X |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 02 12605 54151000 (Zuweisungen und Zuschüsse an private Unternehmen) |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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457,1 kB
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