Mitteilungsvorlage - MV/02/25/098
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zum Stand der Jahresabschlüsse und die Beantragung der Gewährung einer Sonder- und Ergänzungszuweisung nach § 27 FAG M-V für die Stadt Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Gabriele Habenstein
- Verfasser/Antragsteller:
- Habenstein, Gabriele
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Kenntnisnahme
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20.10.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Kenntnisnahme
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09.12.2025
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Sachverhalt
Informationen zum Stand der Jahresabschlüsse
Die Verwaltung des Amtes Klützer Winkels hat die Jahresabschlüsse 2021-2024 aufgestellt. Diese Jahresabschlüsse wurden dank des Rechnungsprüfungsausschusses bereits im Juli geprüft und am 04.08.2025 in der Stadtvertretung beschlossen.
Im Anschluss wurden die Unterlagen der Jahresabschlüsse 2021-2024 an die untere Rechtsaufsichtbehörde versendet sowie die Auslegung der Jahresabschlüsse und die Entlastung des Bürgermeisters auf der Internetseite des Amtes Klützer Winkel öffentlich bekannt gegeben.
Informationen zur Beantragung der Gewährung einer Sonder- und Ergänzungszuweisung nach § 27 FAG M-V
Die Verwaltung des Amtes Klützer Winkels hat im Auftrag der Stadt Klütz den Antrag auf Gewährung einer Sonder- und Ergänzungszuweisung nach § 27 FAG M-V gestellt. Es wurden 748 T€ für den laufenden Bereich und 60 T€ für den investiven Bereich beantragt. Der Antrag wurde bereits von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM geprüft. Aktuell wird der Antrag durch das Ministerium für Inneres und Bau geprüft. Mit einer Auszahlung der Zuweisung nach § 27 FAG wird noch im Haushaltsjahr 2025 gerechnet.
