Beschlussvorlage - BV/02/25/059-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 16.06.2025 hat die Stadtvertretung beschlossen, barrierefreie Straßenübergänge „Im Thurow“ herzustellen, wenn Fördermittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen. Für den Fall der Fördermittelgewährung sollen die Herstellungskosten im Haushalt 2026 bereitgestellt werden.

Anlage: Beschlussauszug vom 16.06.2025 TOP 8.15

 

Daraufhin hat die Stadt Klütz die LEADER-Projektskizze fristgerecht zum 30.06.2025 beim Landkreis Nordwestmecklenburg eingereicht. Der Projekttitel lautet „Historisches Pflaster für ein barrierefreies Klütz“.

 

Zwischenzeitlich wurde die Projektskizze durch die Lokale Aktionsgruppe Westmecklenburgische Ostseeküste (LAG WMO) bewertet. Im Ergebnis ist das Vorhaben zwar als förderwürdig eingestuft worden, allerdings erreichte das Vorhaben einen hinteren Ranglistenplatz, so dass es nicht im zur Verfügung stehenden Budget der LAG WMO berücksichtigt werden konnte.

 

Mit Mail vom 11.11.2025 teilte die LAG WMO mit, dass aufgrund eines zurückgezogenen (anderen) Projektes Fördermittel für das Klützes Projekt freigeworden sind.

Anlage: Mitteilung über das Nachrücken des Projektes vom 11.11.2025

 

Nun kann der Antrag auf LEADER-Fördermittel bei der Bewilligungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), gestellt werden.

 

Bei einer zeitnahen Beantragung wird der Förderbescheid erfahrungsgemäß im ersten Quartal des Jahres erteilt, für welches die Fördermittel budgetiert sind, d.h. der Förderbescheid für das Projekt „Historisches Pflaster für ein barrierefreies Klütz“ kommt erst in 2026, auch wenn die Antragstellung bereits in 2025 erfolgt sein sollte.

Die Umsetzung der Fördermaßnahme darf erst nach Erhalt der Bewilligung vom StALU beginnen,

d.h.: Der Bauauftrag für die Herstellung einer barrierefreien Pflasterung darf erst nach Erhalt des Förderbescheides ausgelöst werden. Eine vorhergehende Ausschreibung ist förderunschädlich. Man darf nur nicht den Auftrag vergeben.

In begründeten Ausnahmefällen kann das StALU einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigen. Das bedeutet, dass Aufträge auch vor Erhalt der Bewilligung ausgelöst werden könnten, z.B. bei langen Lieferzeiten. Ob ein „begründeter Ausnahmefall“ vorliegt, liegt im Ermessen des StALU.

 

Seitens der Stadt Klütz müssen nun finanzielle Mittel im Haushalt 2026 für das Vorhaben „Herstellung barrierefreier Straßenübergänge Im Thurow“ bereitgestellt werden

 

Die finanzielle Situation der Stadt Klütz erlaubt dieses nur durch Einsparung von Haushaltsmitteln an einer anderen Stelle – es müssen also Haushaltsmittel umgeschichtet werden.

 

Für das Vorhaben „Herstellung barrierefreier Straßenübergänge Im Thurow“ werden wahrscheinlich 84.870,80 EUR benötigt. Bei einem LEADER-Fördersatz von 70 % wäre der Förderbetrag 59.409,56 EUR. Von diesen 59.409,56 EUR muss die Stadt einen Anteil von 20 % als sogenannte nationale Kofinanzierung selber tragen.

 

Ausgaben:  84.870,80 EUR    (aufgerundet: 84.900 EUR)

Einnahmen:  59.409,56 EUR Fördermittel

        abzgl.  11.881,92 EUR 20% der Fördermittel als nationale Kofinanzierung      
                                      (aufgerundet: 11.900 EUR)

    =  37.343,16 EUR Eigenanteil der Stadt Klütz

 

Tatsächlich betragen die Fördermittel also 47.527,64 EUR (59.409,56 EUR ./. 11.881,92 EUR).

 

Entsprechend den Vorschriften der kommunalen Haushaltsrechtes sind Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen.

 

Zur Deckung der 2 Ausgabe-Haushaltsstellen schlägt die Verwaltung vor, Mittel aus dem Produktkonto 02.54101.09600000.072 „Ausbau Straße Grundshagen-Steinbeck“ zu nehmen. Hier stehen im Haushalt 2025 noch 100.000 EUR durch Planansatz und 113.998,53 EUR durch Haushaltsübertrag zur Verfügung. Der Straßenbau ist abgeschlossen und endabgerechnet. Das Vorhaben ist günstiger ausgefallen als veranschlagt, so dass die Deckung aus diesem Konto erfolgen könnte.

 

Es liegt in der Natur der Sache, dass man für Einnahmen keine Deckung benötigt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt

 

Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgaben für die Herstellung der barrierefreien Straßenübergänge der Straße „Im Thurow“ in Höhe von 84.900 EUR und der außerplanmäßigen Ausgabe für den nationalen Anteil an den Fördermitteln in Höhe von 11.900 EUR im Jahr 2026 sind durch nicht mehr verwendete Mittel im Produktkonto 02.54101.09600000.072 im Jahr 2025 gesichert.

Die Deckung kann aus diesem Produktkonto erfolgen

 

 

:

 

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Finanz. Auswirkung

ca. 96.800 € - müssen im Haushalt 2026 berücksichtigt werden

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

X

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

X

unvorhergesehen und

X

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Die Stadt Klütz hat einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 aufgestellt. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im Jahr 2024 gab es das Projekt „Herstellung barrierefreier Straßenübergänge Im Thurow“ noch nicht, so dass im Doppelhaushalt 2025/2026 kein Ansatz existiert.

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: 02.54101.09600000.072

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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