Beschlussvorlage - BV/02/25/058-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anschaffung eines Kinder-Feuerwehrautos
hier: Zurverfügungstellung der Haushaltsmittel durch Umschichtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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17.11.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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09.12.2025
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Sachverhalt
Am 16.06.2025 hat die Stadtvertretung beschlossen, dass ein Kinder-Feuerwehrauto angeschafft wird, wenn Fördermittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen. Für den Fall der Fördermittelgewährung sollen die für den Erwerb notwendigen Kosten im Haushalt 2026 bereitgestellt werden.
Anlage: Beschlussauszug vom 16.06.2025 TOP 8.14
Daraufhin hat die Stadt Klütz die LEADER-Projektskizze fristgerecht zum 30.06.2025 beim Landkreis Nordwestmecklenburg eingereicht.
Zwischenzeitlich wurde die Projektskizze durch die Lokale Aktionsgruppe Westmecklen-burgische Ostseeküste (LAG WMO) bewertet.
Im Ergebnis ist das Vorhaben als förderwürdig und förderfähig eingestuft worden.
Anlage: Mitteilung über das Bewertungsergebnis der LAG WMO vom 09.10.2025
Das Vorhaben hat somit einen Ranglistenplatz im zur Verfügung stehenden Budget der LAG WMO für das Jahr 2026.
Nun kann der Antrag auf LEADER-Fördermittel bei der Bewilligungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), gestellt werden.
Bei einer zeitnahen Beantragung wird der Förderbescheid erfahrungsgemäß im ersten Quartal des Jahres erteilt, für welches die Fördermittel budgetiert sind, d.h. der Förderbescheid für das Kinder-Feuerwehrauto kommt erst in 2026, auch wenn die Antragstellung bereits in 2025 erfolgt sein sollte.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme darf erst nach Erhalt der Bewilligung vom StALU beginnen, d.h.:
Der Lieferauftrag für das Kinder-Feuerwehrauto darf erst nach Erhalt des Förderbescheides ausgelöst werden. Eine vorhergehende Ausschreibung ist förderunschädlich.
In begründeten Ausnahmefällen kann das StALU einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigen. Das bedeutet, dass Aufträge auch vor Erhalt der Bewilligung ausgelöst werden könnten, z.B. bei langen Lieferzeiten.
Ob ein „begründeter Ausnahmefall“ vorliegt, liegt im Ermessen des StALU.
Seitens der Stadt Klütz müssen nun finanzielle Mittel im Haushalt 2026 für das Vorhaben „Anschaffung eines Kinder-Feuerwehrautos“ bereitgestellt werden.
Die finanzielle Situation der Stadt Klütz erlaubt dieses nur durch Einsparung von Haushalts-mitteln an einer anderen Stelle – es müssen also Haushaltsmittel umgeschichtet werden.
Für das Vorhaben „Anschaffung eines Kinder-Feuerwehrautos“ werden wahrscheinlich 19.000 EUR benötigt. Bei einem LEADER-Fördersatz von 70 % wäre der Förderbetrag
13.300 EUR. Von diesen 13.300 EUR muss die Stadt einen Anteil von 20 % als sogenannte nationale Kofinanzierung selber tragen.
Ausgaben: 19.000 EUR
Einnahmen: 13.300 EUR Fördermittel
abzgl. 2.660 EUR 20% der Fördermittel als nationale Kofinanzierung
= 8.360 EUR Eigenanteil der Stadt Klütz
Tatsächlich betragen die Fördermittel also 10.640 EUR (13.300 EUR ./. 2.660 EUR).
Entsprechend den Vorschriften der kommunalen Haushaltsrechtes sind Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen.
Für das Vorhaben müssen also 2 separate Ausgabe-Haushaltsstellen
(eine für die Anschaffungskosten und eine für die nationale Kofinanzierung)
und 1 Einnahme-Haushaltsstelle neu geschaffen werden.
Zur Deckung der 2 Ausgabe-Haushaltsstellen schlägt die Verwaltung vor, Mittel aus dem Produktkonto 02.54101.09600000.072 „Ausbau Straße Grundshagen-Steinbeck“ zu nehmen.
Hier stehen im Haushalt 2025 noch 100.000 EUR zur Verfügung.
Der Straßenbau ist abgeschlossen und endabgerechnet. Das Vorhaben ist günstiger ausgefallen als veranschlagt, so dass die Deckung aus diesem Konto erfolgen könnte.
Es liegt in der Natur der Sache, dass man für Einnahmen keine Deckung benötigt.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt
Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgaben für die Anschaffung des Kinder-Feuerwehrautos in Höhe von 19.000 EUR und der außerplanmäßigen Ausgabe für den nationalen Anteil an den Fördermitteln in Höhe von 2.660 EUR im Jahr 2026
sind durch nicht mehr verwendete Mittel im Produktkonto 02.54101.09600000.072 im Jahr 2025 gesichert.
Die Deckung kann aus diesem Produktkonto erfolgen.
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Finanz. Auswirkung
Umschichtung von Haushaltsmitteln
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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X |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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X |
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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X |
unvorhergesehen und |
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X |
unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
Die Stadt Klütz hat einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 aufgestellt.
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Deckung gesichert durch |
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X |
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: 02.54101.09600000.072 |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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73,1 kB
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