Beschlussvorlage - BV/12/25/163

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gmeeinde Ostseebad Boltenhagen hat den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2022 festgestellt, über die Verwendung des Jahresfehlbetrages wurde im selben Beschluss entschieden.

 

Nun ist der ehemalige Eigenbetriebsleiter Herr Martin Burtzlaff für den Jahresabschluss 2022, gem. § 40(2) Eig VO MV zu entlasten

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Entlastung des damaligen Eigenbetriebsleiter, Herrn Martin Burtzlaff für das Wirtschaftsjahr 2022.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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