Beschlussvorlage - BV/12/25/160

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der bestehende Planungsvertrag für die Erbringung der Leistungen gemäß § 34 der HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) kann aus den bekannten Gründen nicht mehr durch den Planer erfüllt werden.

 

Der § 34 der HOAI regelt das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“.

 

Beauftragt wurden im Jahr 2014 die Leistungsphasen 3 bis 9 auf Basis der HOAI 2013.

 

Die Leistungsphasen 3 „Entwurfsplanung“ und 4 „Genehmigungsplanung“ wurden erbracht.

 

Die Erbringung der Leistungsphasen 5 bis 9 steht noch aus.

Leistungsphase 5:  Ausführungsplanung

Leistungsphase 6:  Vorbereitung der Vergabe (für die Bauleistungen)

Leistungsphase 7:  Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 8:  Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

Leistungsphase 9:  Objektbetreuung

 

Auf Nachfrage beim Fördermittelgeber müssen die noch ausstehenden Leistungsphasen ausgeschrieben werden, d.h. es muss ein Vergabeverfahren für die Leistungsphasen 5 bis 9 durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt für das Vorhaben „Maritime Begegnungsstätte“ folgende Punkte:

 

  1. Die Planungsleistungen gem. HOAI § 34 „Gebäude und Innenräume“ Leistungsphasen 5 bis 9 werden ausgeschrieben.
    Basis bildet die aktuelle HOAI-Fassung.
     
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen.
     
  3. Ein Vergabeverfahren zur Durchführung der Planungsleistungen wird eingeleitet.
    Es soll eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb nach § 12 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) durchgeführt werden.
    Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:                                                  12.54801.09600000.046

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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