Mitteilungsvorlage - BV/02/25/085-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit dem Zuschussprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ fördert die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) freiwillige Maßnahmen, mit denen Grünflächen naturnah gestaltet und umgestaltet, Bäume gepflanzt, Naturoasen in innerörtlicher oder Ortslagen von Siedlungsgebieten geschaffen und Flächen entsiegelt sowie die natürlichen Bodenfunktionen wieder hergestellt und verbessert werden können.

 

Der Zuschuss beträgt 80 % der förderfähigen Kosten; bei finanzschwachen Kommunen beträgt der Zuschuss sogar 90 % der förderfähigen Kosten.

 

Am 16.06.2025 hat die Stadtvertretung unter TOP 8.10. (Beschluss 24/056-1) beschlossen, dass der Beschluss vom 27.05.2024 mit folgender Anpassung aufrechterhalten wird:

 

  • Einrichtung von Picoparks (Anlagen in der Schloßstraße, Einfahrt Lindenring (von der Wismarschen Str. aus)
  • Dorfplätze Grundshagen, Arpshagen und Niederklütz,
  • Lindenring Wohnumfeldverbesserung Flurstück 107

 

Sachstand zur Antragstellung:

 

KfW-Antrag – Neupflanzung Blutpflaumen in der Schloßstraße

 

  • Zuwendungsbescheid über 66.960 EUR liegt vor – für Neupflanzung

Förderzeitraum:  18.11.2024 bis 18.11.2026

  • Zuwendungsbescheid über 3.420 EUR liegt vor – für Entwicklungspflege

Förderzeitraum:  18.11.2024 bis 18.11.2029

  • Planungsleistung ist beauftragt
  • Ausschreibung der Ausführung wird vorbereitet

 

 

KfW-Antrag – Wiesenweg

 

  • Zuwendungsbescheid über 99.000,00 EUR liegt vor – für Neupflanzung und

        Entwicklungspflege

Förderzeitraum:  09.05.2025 bis 09.05.2027

  • Planungsleistung ist beauftragt

 

KfW-Antrag – Picopark Anlage Schloßstraße

 

  • Zuwendungsbescheid über 203.760 EUR liegt vor – für Herstellung

Förderzeitraum:  04.06.2025 bis 04.06.2027

  • Zuwendungsbescheid über 39.240 EUR liegt vor – für Entwicklungspflege

Förderzeitraum:  04.06.2025 bis 04.06.2030

  • Die Planungsleistung ist vergeben.

 

KfW-Antrag – Lindenring Wohnumfeldverbesserung

 

  • Zuwendungsbescheid über 88.200,00 EUR liegt vor – für Herstellung

Förderzeitraum:  08.07.2025 bis 08.07.2027

  • Zuwendungsbescheid über 26.100,00 EUR liegt vor – für Entwicklungspflege

Förderzeitraum:  08.07.2025 bis 08.07.2030

  • Vergabe der Planungsleistungen ist in Vorbereitung

 

KfW-Antrag – Dorfplatz Niederklütz

 

  • Zuwendungsbescheid über 189.180,00 EUR liegt vor – für Herstellung

Förderzeitraum:  17.07.2025 bis 17.07.2027

  • Zuwendungsbescheid über 41.220,00 EUR liegt vor – für Entwicklungspflege

Förderzeitraum:  17.07.2025 bis 17.07.2030

  • Vergabe der Planungsleistungen ist in Vorbereitung

 

 

KfW-Antrag – Picopark Einfahrt Lindenring (von der Wismarschen Straße aus)

 

  • Zuwendungsbescheid über 270.116,00 EUR liegt vor – für Herstellung

Förderzeitraum:  05.11.2025 bis 05.11.2027

  • Zuwendungsbescheid über 61.632,00 EUR liegt vor – für Entwicklungspflege

Förderzeitraum:  05.11.2025 bis 04.06.2030

  • Vergabe der Planungsleistungen ist in Vorbereitung

 

 

KfW-Antrag – Dorfplatz Grundshagen

 

  • Fördermittelantrag ist noch nicht gestellt

 

 

KfW-Antrag – Dorfplatz Arpshagen

 

  • Fördermittelantrag ist noch nicht gestellt

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 2 55101 09600000 2025/03

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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