Beschlussvorlage - BV/12/25/157

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 15.09.2020 bestimmt u.a., dass der Eigenbetrieb ausschließlich durch den Betriebsleiter vertreten wird.

Auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 Nr. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) vom

14. Juli 2017 beschließt die Gemeindevertretung über die Bestellung und Abberufung der

Betriebsleitung des Eigenbetriebes.

Das Arbeitsverhältnis mit der Eigenbetriebsleiterin Frau Marina Gulliev begann am 01.10.2025. Das Dienstverhältnis mit dem bisherigen Eigenbetriebsleiter Herr Martin wurde mit Wirkung vom 31.08.2025 beendet.

Um die Vertretung des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen durch den Betriebsleiter (nach außen) zu gewährleisten, ist es erforderlich, Herr Martin Burtzlaff abzuberufen und Frau Marina Guliev als neue Eigenbetriebsleiterin zu berufen und durch die entsprechenden Einträge (z.B. Registergericht) bekannt zu machen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, Herrn Martin Burtzlaff als Eigenbetriebsleiter des Eigenbetriebes Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen abzuberufen und Frau Marina Guliev mit sofortiger Wirkung zur Eigenbetriebsleiterin zu bestellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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