Beschlussvorlage - BV/12/25/157
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung und Abberufung der Eigenbetriebsleitung des Eigenbetriebs Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Doreen Moll
- Verfasser/Antragsteller:
- Moll, Doreen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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27.11.2025
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Sachverhalt
Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 15.09.2020 bestimmt u.a., dass der Eigenbetrieb ausschließlich durch den Betriebsleiter vertreten wird.
Auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 Nr. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) vom
14. Juli 2017 beschließt die Gemeindevertretung über die Bestellung und Abberufung der
Betriebsleitung des Eigenbetriebes.
Das Arbeitsverhältnis mit der Eigenbetriebsleiterin Frau Marina Gulliev begann am 01.10.2025. Das Dienstverhältnis mit dem bisherigen Eigenbetriebsleiter Herr Martin wurde mit Wirkung vom 31.08.2025 beendet.
Um die Vertretung des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen durch den Betriebsleiter (nach außen) zu gewährleisten, ist es erforderlich, Herr Martin Burtzlaff abzuberufen und Frau Marina Guliev als neue Eigenbetriebsleiterin zu berufen und durch die entsprechenden Einträge (z.B. Registergericht) bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, Herrn Martin Burtzlaff als Eigenbetriebsleiter des Eigenbetriebes Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen abzuberufen und Frau Marina Guliev mit sofortiger Wirkung zur Eigenbetriebsleiterin zu bestellen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
