Beschlussvorlage - BV/12/25/150

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Um die wirtschaftlichen Herausforderungen des des Jahres 2026 gewachsen zu sein, wurde die Kurabgabe im Zuge der Wirtschaftsplanung 2026 erneut kalkuliert, die höchstmögliche Kurabgabe beträgt 3,29 €.

In der Beratung der gemeinsamen Sitzung des Kurbetriebsausschusses und des Finanzausschusses wurde 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Kurabgabe ab dem 01.05.2026 auf 3,00€/Person und Nacht in der Hauptsaison und 1,80€/ Person und Nacht in der Nebensaison anzupassen. Die Kurabgabensatzung ist entsprechend anzupassen. .

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Finanz. Auswirkung

Anpassung wird im WP eingearbeitet

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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