Beschlussvorlage - BV/12/25/149

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 22.04.2021 wurde in der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschlossen, dass jeder Vermieter, der das elektronische Erfassungssystem AVS nutzt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3 % der Kurabgabe erhält.
Die Erhebung öffentlicher Abgaben ist keine freiwillige Aufgabe; sie wird aufgrund der Satzung zur Erhebung von Kurabgaben der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen jedem Beherbergungsbetrieb – egal ob gewerblich oder privat – auferlegt.
Somit ist eine Aufwandsentschädigung nicht haltbar.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Beschluss BV/12/21/035 aufzuheben.

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Finanz. Auswirkung

Einsparung i.h.v 53.500,00 €

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

x

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: #4720

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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