Beschlussvorlage - BV/10/25/048

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zur Finanzierung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses ist ein Antrag auf Sonderzuweisung (SBZ) beim Innenministerium M-V gestellt worden.

 

Das Innenministerium M-V hat eine Sonderzuweisung in Höhe von 500.000 EUR in Aussicht gestellt. Die In-Aussichtstellung ist in rechtlicher Hinsicht eine Absichtserklärung, kein Förderbescheid.

 

Zur Erstellung des rechtsverbindlichen Förderbescheides wurden seitens des Innenministeriums M-V diverse Unterlagen eingefordert, die zwischenzeitlich beigebracht wurden.

 

Zur abschließenden Bearbeitung des Förderantrages ist allerdings noch eine aktualisierte Erklärung der Gemeinde Zierow erforderlich, dass sie – die Gemeinde Zierow – den Eigenanteil an den Gesamtkosten „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ aufbringen kann.

 

Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich 2.999.478,30 EUR.

 

finanzielle Darstellung:

 

Gesamtkosten: 2.999.478,30 EUR

SBZ:         ./.    500.000,00 EUR

Eigenanteil        2.499.478,30 EUR

 

Der von der Gemeinde Zierow zutragende Kostenanteil beträgt somit rund 2,5 Mio. EUR.

 

Im Haushalt der Gemeinde Zierow stehen im Produkt „Neubau Feuerwehrhaus Zierow“ aktuell Mittel in Höhe von 3.016.325,42 EUR zur Verfügung.

(Haushaltsstelle/Produkt:  10.12605.09600000.2020/01)

 

Anmerkung:

Möglicherweise müssten zu einem späteren Zeitpunkt bei steigendem Baukostenindex weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt wie folgt:
 

  1.       Der nicht durch Fördermittel gedeckte Anteil an den Kosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird durch die Gemeinde Zierow übernommen.
    Die Mittel stehen im gemeindlichen Haushalt zur Verfügung.
  2.       Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende formlose Erklärung gegenüber dem Fördermittelgeber abzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

10.12605.09600000.2020/01

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:    3.016.325,42 EUR

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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