Beschlussvorlage - BV/10/25/046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Ergänzung vom 09.04.2026:

 

Der Bauausschuss hat darum gebeten, folgende Möglichkeiten zu prüfen:

 

  1. Das vorhandene Abschlagbauwerk soll so eingestellt werden, dass mehr Wasser aus dem Zierower Bach in den Teich fließen kann.

 

Dazu wäre die Genehmigung der Wasserbehörde und des StALU einzuholen. Da es die Ziele des Förderprojektes Zierower Bach betrifft und der Wasserstand des Zierower Bachs reduziert werden würde, ist nicht davon auszugehen, dass eine Genehmigung erteilt wird.

 

  1. Vom Wasser und Bodenverband soll geprüft werden, ob das anfallende Niederschlagswasser aus Richtung Proseken (Norma) vom Gewässer 2. Ordnung 11:1 über das Gewässer 2. Ordnung 11:1/B in den Schlossteich geleitet werden kann.

 

Gemäß Bebauungsplan versickert das Wasser vor Ort. Nach Aussage des WBV gehören die Flächen des Norma zum Einzugsgebiet, das in den schon jetzt in den Zierower Bach entwässert. Von dort ist nicht mit mehr Wasser zu rechnen.

 

In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und dem Wasser- und Bodenverband wäre eine Einleitung aus dem Gewässer 2. Ordnung 11:1/2 in das das Gewässer 2. Ordnung 11:1/B denkbar. Dies müsste allerdings hydraulisch geprüft werden. Die Beauftragung eines Ingenieurbüros wäre notwendig. (Siehe auch ursprünglicher Sachverhalt.)

 

  1. Es soll ebenfalls geprüft werden, ob die Entwässerung des B-Planes, gem. der aktuellen Regenentwässerungsplanung vom B-Plan Nr. 17, über den Schmiedeteich in das Gewässer 2. Ordnung 11:1/B/1 bis in den Schlossteich geleitet werden kann.

 

Die Entwässerung wurde so geregelt, dass das Wasser in den Schmiedeteich geleitet wird und von da aus in den Schlossteich fließt.

 

Sachverhalt:

Der Schlossteich der Gemeinde Zierow ist ein geschütztes Biotop (Stehendes Kleingewässer). Es liegt ein Wasserrechtlicher Bescheid gegenüber der Gemeinde vor, in dem das Stauziel bei 1,50 m über NHN festgelegt ist.

Das festsetzte Stauziel ist zu einzuhalten und ständig zu überwachen. Ein Über- oder Unterschreiten des Stauziels ist unzulässig.

 

In Trockenzeiten kann es dazu kommen, dass der Wasserpegel aufgrund von Verdunstung und nicht ausreichendem Wasserzufluss unter das Stauziel absinkt.

 

Ein zusätzlicher Wasserzufluss könnte aus dem Gewässer 11/1:2 erfolgen, welches die Zuleitung 11/1:B zwischen Zierower Bach und Schloßteich oberirdisch kreuzt. Hier könnte ein Abschlagbauwerk errichtet werden, das eine bedarfsgerechte Wasserentnahme ermöglicht.

Die Untere Wasserbehörde steht dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber.

 

Geschätzte Baukosten: 29.750,00 € brutto

Planungskosten gemäß vorliegendem Angebot: 5.355,00 € brutto

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow fast den Grundsatzbeschluss zur Planung und Errichtung eines Abschlagbauwerks zur Entnahme von Wasser aus dem Gewässer 11/1:2 in die Zuleitung Gewässer 11:1/B in den Schloßteich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Gesamtkosten brutto: ca. 35.500,00 €

Die Kosten sind im HH-Jahr 2026 einzuplanen.

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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