Beschlussvorlage - BV/10/25/047

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Anlass und Notwendigkeit der Satzungsänderung

Am 01.01.2025 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Zudem wurde am 28.10.2024 ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Kurabgabensatzung des Ostseebads Heringsdorf gefällt. Die rechtlichen Entwicklungen und richterlichen Einschätzungen erfordern eine Überarbeitung der bestehenden Kurabgabensatzung der Gemeinde Zierow, um die Rechtskonformität sicherzustellen. Im Rahmen des „Bürgermeister- & Kurdirektoren-Talk“ vom 27.11.2024 empfahlen die Referenten, Bernd Holz vom Innenministerium MV, Janina Ulbrich vom Wirtschaftsministerium MV, Michael Wegener von KUBUS, Satzungen unverzüglich anzupassen, da das neue Bundesmeldegesetz keine Übergangsfrist vorsieht.
 

Nachlöseentgelte

Beim Thema „Sanktionen für Gäste“ wurde darauf hingewiesen, dass Nachlöseentgelte bei Nichtzahlung der Kurabgabe nicht zulässig seien. Erlaubt sind stattdessen  „Verwaltungsgebühren“ (für Strandkontrolleure), allerdings nur mit kalkulatorischem Nachweis. Daraus generierte Einnahmen dürfen nicht in die Kalkulation der Kurabgabe fließen.
 

Der Entwurf der geänderten Kurabgabensatzung entsprechend der neuen rechtlichen Vorgaben und der Empfehlungen von KUBUS und die Kalkulation zur Erhebung von Verwaltungsgebühren (§ 6 Abs. 4 des neuen Entwurfs der KA-Satzung) sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Nach Rücksprache mit der Tourismusbeauftragten der Gemeinde Zierow wurde der Beschlussvorlage eine neue Version der Synopse und der Entwurf der Kurabgabensatzung als Anlage beigefügt.

 

aktueller Sachverhalt Stand 20.11.2025

In der Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses am 12.11.2025 wurde der Entwurf zur Anpassung der Kurabgabensatzung beraten. Auf der Grundlage der Beratung erfolgte anschließend  eine Überarbeitung des Entwurfs in Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Zierow und der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel, um die dort vorgebrachten Hinweise zu berücksichtigen. Die aktuelle Fassung der überarbeiteten Kurabgabensatzung liegt vor und ist dieser Beschlussvorlage als Anhang unter der genannten Bezeichnung beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die Verwaltungsgebühr für das Antreffen ohne gültige Kurabgabe auf 4,00 € festzulegen (§ 6 Abs. 4 der Kurabgabensatzung).

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Satzung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) in der beigefügten Fassung (siehe Anlage= aktuelle Fassung Kurabgabensatzung -Entwurf- Stand 20.11.2025).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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