Beschlussvorlage - BV/02/25/103

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Ausscheiden des bisherigen Bürgermeisters, Herrn Jürgen Mevius, aus dem Amt ist eine interimistische Vertretungsregelung erforderlich, um die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Stadt Klütz im Zweckverband zu gewährleisten. Da der 1. Stellvertreter aufgrund seiner Beschäftigung beim Zweckverband ausgeschlossen ist, ist die fortgeführte Wahrnehmung der Vertretungsfunktion durch den bisherigen Bürgermeister bis zur Neuwahl sachgerecht und im Interesse der Stadt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

1. Der ehemalige Bürgermeister der Stadt Klütz, Herr Jürgen Mevius, wird beauftragt, die Stadt Klütz weiterhin im Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen zu vertreten.

 

2. Diese Beauftragung gilt ausschließlich übergangsweise und endet mit dem Amtsantritt des neu gewählten Bürgermeisters bzw. der neu gewählten Bürgermeisterin der Stadt Klütz.

 

3. Eine Vertretung durch den 1. Stellvertreter des Bürgermeisters erfolgt nicht, da dieser beim Zweckverband beschäftigt ist und somit ein Interessenkonflikt bestünde.

 

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Finanz. Auswirkung

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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