Beschlussvorlage - BV/02/25/097
Grunddaten
- Betreff:
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Vorbereitung der Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin / des ehrenamtlichen Bürgermeisters für die Stadt Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Verfasser/Antragsteller:
- Longerich, Arne
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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27.10.2025
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Sachverhalt
Der Bürgermeister der Stadt Klütz, Herr Jürgen Mevius, hat mit Schreiben vom 26. September 2025 (Posteingang: 26. September 2025) schriftlich mitgeteilt, mit Ablauf des 31. Oktober 2025 von seinem Ehrenamt als Bürgermeister zurückzutreten. Folglich scheidet der Bürgermeister gem. § 44 Abs. 10 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vorzeitig aus dem Amt aus und es findet eine Neuwahl statt. Die Neuwahl einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin / eines ehrenamtlichen Bürgermeisters erfolgt für den Rest der Wahlperiode, die im Jahr 2029 endet.
Aufgabeübertragung:
Die Stadt Klütz hat mit Beschluss vom 22. März 2004 die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses auf das Amt Klützer Winkel gem. § 1 Abs. 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) übertragen.
Festlegung des Wahltages:
Laut § 45 Abs. 1 LKWG M-V stellt die Gemeindewahlleitung die Notwendigkeit einer Wahl nach § 44 LKWG M-V fest […]. Die Gemeindewahlleitung hat am 02. Oktober 2025 festgestellt, dass eine Neuwahl notwendig ist. Die Bürgermeisterwahl muss gem. § 45 Abs. 3 LKWG M-V spätestens fünf Monate nach der Feststellung des Gemeindewahlleiters erfolgen – demnach bis zum 02. März 2026. Die Vertretung (Stadtvertretung Klütz) hat gemäß § 45 Abs. 2 LKWG M-V den Tag dieser Wahl zu bestimmen.
In Anbetracht des vorgenannten Zeitraums und darin liegenden Ferienzeiten und Feiertage sowie der damit verbundene außerplanmäßige Verwaltungs- und Organisationsaufwand, empfiehlt die Gemeindewahlleitung folgenden Wahltermin:
Sonntag, 01. Februar 2026
Festlegung des Stichwahltages:
Eine mögliche Stichwahl ist nach § 3 Abs. 4 LKWG M-V zwei Wochen nach dem Wahltag vorgesehen. Diese Frist kann um weitere zwei Wochen verschoben werden. Mit Festlegung des Wahltages auf den 01. Februar 2026 würde eine Stichwahl nach den genannten Regelungen am 15. Februar 2026 stattfinden. Die Winterferien finden in Mecklenburg-Vorpommern vom 09. Februar 2026 bis 20. Februar 2026 statt. Daher empfiehlt die Gemeindewahlleitung folgenden Stichwahltermin:
Sonntag, 01. März 2026
Bildung eines Wahlbereichs:
Nach § 61 Abs. 3 Satz 1 LKWG M-V ist das Gemeindewahlgebiet durch Beschluss der Stadtvertretung in Wahlbereiche einzuteilen bzw. abzugrenzen. Wahlgebiet ist das Gebiet der Gemeinde, in der gewählt wird. Dabei können Wahlgebiete mit einer Einwohnerzahl bis 25.000 in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Ein Wahlbereich ist nicht mit den Wahlbezirken (umgangssprachlich auch Wahllokale) zu verwechseln Ausgehend von den voran gegangenen Wahlen hat sich die Einteilung in nur einen Wahlbereich bewährt.
Kosten für die Neuwahl:
Für die Vorbereitung und Durchführung der Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin / des ehrenamtlichen Bürgermeisters sind die Kosten in Höhe von 6.340 Euro für den Wahltag und mögliche 3.640 Euro für einen Stichwahltag anhand der letzten Wahlen geschätzt worden – siehe Anlage. Die Berechnung beruht auf den Erfahrungswerten aus der Bundestagswahl im Februar 2025 und der letzten Kommunalwahl im Jahr 2024. Die Deckung der Kosten erfolgt aus dem Produktsachkonto 11402.52920000 Pj.: 2023/3 aus dem Haushaltsjahr 2025. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat über die außerplanmäßige Ausgabe zu entscheiden.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Als Tag der Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin / des ehrenamtlichen Bürgermeisters für die Stadt Klütz wird Sonntag, der 01. Februar 2026, festgelegt.
- Als Tag der möglichen Stichwahl wird Sonntag, der 01. März 2026, festgelegt.
- Die Stadt Klütz bildet einen Wahlbereich.
- Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9.980 Euro (Hauptwahl und mögliche Stichwahl). Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 11402.52920000 Pj.: 2023/3 aus dem Haushaltsjahr 2025.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel werden aus dem Haushalt 2025 verwendet, da dort die Ursache für die Verwendung liegt (Rücktritt) |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 11402.52920000 Pj.: 2023/3 Kostenerstattung an das Amt: 9.980 Euro |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
Anlagen
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(wie Dokument)
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125,3 kB
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