Beschlussvorlage - BV/12/25/136

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Amt Klützer Winkel liegen nachstehend genannte Anträge an die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auf finanzielle Unterstützung für das Jahr 2026 vor. Entsprechend der aktuellen Förderrichtlinie müssen die Anträge bis spätestens am 30.09.2025 für das Jahr 2026 in der Verwaltung des Amtes vorliegen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Nr.

Antragsteller

Verwendungszweck

Gewährter Zuschuss 2025

Beantragter Zuschuss 2026

1.

SC Boltenhagen e.V.

Gelder für Übungsleiter und deren Ausbildung(1.500,00)

Kindersport-und Erwachsenensport (500 €)

    2.000,00 €

      2.000,00 € 

2.

Sozialverband Deutschland, OV Klütz/ Boltenhagen*

Arbeit mit Senioren und Behinderten

500,00 €

500,00€ 

3.

DRK-Familienbildungsstätte*

Gedächtnistraining für Senioren

500,00 €

500,00 € 

  

Die Finanzierung der Zuwendungen erfolgt aus dem Produktsachkonto 12-28101-54159000 (Zuschüsse an Verbände/ Vereine, beplant mit 7.000,00 Euro).

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt dem Bürgermeister nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen im Jahr 2026 zu unterstützen:

 

Antragsteller

Zuschuss 2026

Sozialverband, Ortsverband Klütz/ Boltenhagen

……….. €

DRK-Familienbildungsstätte

……….. €

SC Boltenhagen

…………€

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12-28101-54159000    7.000,00 €

 

 

 

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Anlagen

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