Beschlussvorlage - BV/10/25/021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 9 des Kommunalprüfungsgesetzes MV hat eine örtliche Prüfung von mindestens einem Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres zu erfolgen. Durch die Verwaltung wurde für das Haushaltsjahr 2020 die anliegende Aufstellung über die Auftragsvergaben vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde gebeten, die örtliche Prüfung vorzunehmen und die Gemeindevertretung über das Ergebnis zu informieren.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Zierow beschließt, das vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellte Ergebnis über die Prüfung der Auftragsvergaben für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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