Beschlussvorlage - BV/12/25/132
Grunddaten
- Betreff:
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Überplanmäßige Auszahlung durch Erhöhung der Amtsumlage auf 26,30 %
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Gabriele Habenstein
- Verfasser/Antragsteller:
- Habenstein, Gabriele
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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18.09.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in der Haushaltsplanung im Jahr 2025 die Amtsumlage in Höhe von 843.700 € geplant. Die Amtsumlage für 2025 beträgt für die Gemeinde Boltenhagen auf 868.537,64 €. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 24.837,64 €.
Die Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 24.837,64 € kann durch die Minderaufwendungen/-ausgaben im Bereich der Kostenerstattung an den Eigenbetrieb erfolgen. Im Bereich der Kostenerstattungen an den Eigenbetrieb waren in der Haushaltsplanung 769,4 T€ nach Vorgaben der Kurverwaltung eingeplant.
Auf Grund der Prüfung der Rechnungslegung der Kurverwaltung Boltenhagen für die Jahrespauschale Bauhofleistungen für die Gemeinde Boltenhagen vom 12.01.2025 wurde das Budget für die Jahrespauschale Bauhofsleistung auf 250 T€ durch den Beschluss 12/25/059 für das Haushaltsjahr 2025 festgelegt.
Daraus ergeben sich verfügbare Mittel im Bereich der Bauhofsleistungen in Höhe von 519,4 T€. Der überplanmäßige Aufwand/ überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 24.837.64 € ist somit durch die Kostenerstattung an Eigenbetriebe gesichert.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den überplanmäßigen Aufwand/ die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 24.837,64 € für die Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Begleichung der Mehraufwendungen/- auszahlungen der Amtsumlage. Die Deckung erfolgt aus den Konten der Kostenerstattungen an den Eigenbetrieb (Bauhofsleistungen).
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen Die Deckung erfolgt durch die verfügbaren Mittel aus den Konten der Kostenerstattungen an Eigenbetriebe in Höhe von 24.837,64 €. |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
