Beschlussvorlage - BV/12/25/131

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2025 des Landkreises Nordwestmecklenburg wurde die Kreisumlage auf 43,5 % festgelegt.

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in der Haushaltsplanung im Jahr 2025 für die Kreisumlage 1.317.700 € geplant. Durch die Erhöhung der Kreisumlage auf 43,5 % beläuft sich die Kreisumlage für 2025 auf 1.436.554,65 €. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 118.854,65 €.

 

Die Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 118.854,65 € kann durch die Minderaufwendungen/-auszahlungen im Bereich der Kostenerstattung an den Eigenbetrieb erfolgen.

 

Im Bereich der Kostenerstattungen an den Eigenbetrieb waren in der Haushaltsplanung 769,4 T€ nach Vorgaben der Kurverwaltung eingeplant. Auf Grund der Prüfung der Rechnungslegung der Kurverwaltung Boltenhagen für die Jahrespauschale Bauhofleistungen für die Gemeinde Boltenhagen vom 12.01.2025 wurde das Budget für die Jahrespauschale Bauhofsleistungen auf 250 T€ durch den Beschluss 12/25/059 für das Haushaltsjahr 2025 festgelegt. Daraus ergeben sich verfügbare Mittel im Bereich der Bauhofsleistungen in Höhe von 519,4 T€.

 

Der überplanmäßige Aufwand/ die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 118.854,65 € ist somit gesichert durch folgende Haushaltsstellen

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den überplanmäßigen Aufwand/die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 118.854,65 € für die Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Begleichung der Mehraufwendungen/- auszahlungen der Kreisumlage. Die Deckung erfolgt aus den Konten der Kostenerstattungen an den Eigenbetrieb (Bauhofsleistungen).

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

Die Deckung erfolgt durch die Kostenerstattungen an den Eigenbetrieb in Höhe von 118.854,65 €.

 

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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