Beschlussvorlage - BV/12/25/115
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustand und Nutzung der Sportanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Doreen Moll
- Verfasser/Antragsteller:
- Herr Katleen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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10.09.2025
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Bereit
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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18.09.2025
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Sachverhalt
Im Rahmen einer aktuellen Begehung wurde erneut ein Kakerlakenbefall in den Räumlichkeiten der Sportanlage festgestellt. Aufgrund dieser akuten hygienischen Beeinträchtigung wurde kurzfristig entschieden, die Räume bis auf Weiteres für private Veranstaltungen zu sperren. Ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen wurde bereits beauftragt, um den Befall professionell zu beseitigen.
Zusätzlich wurde festgestellt, dass sich der gesamte Innenbereich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Die sanitären Anlagen sind irreparabel verschmutzt, die Heizungsanlage ist veraltet und derzeit nur durch eine dauerhafte Beheizung der Duschräume auf 35 °C nutzbar. Türen sind beschädigt und undicht, die Treppe zur oberen Etage ist gesperrt, und das vorhandene Kücheninventar erfüllt keine zumutbaren Standards.
Der Zustand der Räumlichkeiten stellt eine verantwortungsvolle Nutzung, insbesondere für externe Veranstaltungen, nicht mehr sicher. Gleichzeitig sind die damit verbundenen Aufwendungen (Energie, Reinigung, Personal, Ersatzbeschaffungen) wirtschaftlich nicht mehr darstellbar.
Die derzeitige Nutzungsvereinbarung mit dem SC Boltenhagen bleibt hiervon unberührt. Der Verein darf die Räume weiterhin unter der Voraussetzung nutzen, dass er eigenständig für deren Reinigung sorgt.
Zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen und langfristig nutzbaren Zustands sind zeitnah weitere bauliche und organisatorische Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die Räumlichkeiten der Sportanlage werden bis auf Weiteres nicht mehr für private oder externe Veranstaltungen vermietet.
- Die bestehende Nutzungsvereinbarung mit dem SC Boltenhagen bleibt bestehen, unter der Voraussetzung, dass der Verein eigenständig für die Reinigung Sorge trägt.
- Die Kurverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Mitgliedern des Bauausschusses ein Sanierungskonzept für die Sportanlage zu erarbeiten. Dieses soll insbesondere den baulichen Zustand, die technische Ausstattung, die Heizungsanlage und die Küchenausstattung umfassen.
- Das Sanierungskonzept ist zeitnah in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung vorzustellen und zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Die Kosten sind im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung für 2026 zu berücksichtigen.
Finanz. Auswirkung
Sanierungskosten sind abhängig vom Umfang der festzustellenden Maßnahmen und werden im Rahmen des noch zu erarbeitenden Konzepts ermittelt
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Müssen ermittelt werden und im Wirtschftsplan 2026 berücksichtigt werden. |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
