Beschlussvorlage - BV/12/25/114
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitternachtsfeuerwerk zu Silvester
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Doreen Moll
- Verfasser/Antragsteller:
- Herr, Katleen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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10.09.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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18.09.2025
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Sachverhalt
Die Kurverwaltung plant, das traditionelle Mitternachtsfeuerwerk zu Silvester künftig entfallen zu lassen. Das Kinderfeuerwerk um 17:00 Uhr soll hingegen weiterhin in gewohnter Weise stattfinden.
Diese Entscheidung beruht auf einer sorgfältigen Abwägung unterschiedlicher Faktoren – insbesondere unter Berücksichtigung von Kosten, Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit. Das Mitternachtsfeuerwerk wurde im Jahr 2021 eingeführt, mit dem Ziel, die private Böllerei am Strand einzudämmen. Diese Intention konnte in der Praxis jedoch nicht umgesetzt werden: Sowohl Einheimische und Gäste als auch Gastgeber – darunter etwa das Seehotel und die Weiße Wiek – zünden weiterhin zahlreich ihre eigenen Feuerwerkskörper. Infolgedessen erhält das offizielle Feuerwerk auf der Seebrücke nur geringe Aufmerksamkeit. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Umwidmung der dafür vorgesehenen Mittel sinnvoll.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Kurverwaltung zu beauftragen, für den Jahreswechsel 2025/2026 auf ein zentrales Feuerwerk auf der Seebrücke um 0.00 Uhr zu verzichten. Im Nachgang ist durch den Bauhof eine umfassende Analyse des Müllaufkommens und der allgemeinen Situation am Strand vorzunehmen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen im Rahmen einer erneuten Beratung der Gemeindevertretung berücksichtigt werden, um auf dieser Basis zu entscheiden, ob künftig dauerhaft auf das zentrale Feuerwerk um Mitternacht verzichtet oder es wieder eingeführt wird.
Finanz. Auswirkung
Einsparung im Bereich Veranstaltung i.H.v ca. 7.000,00 €.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
