Beschlussvorlage - BV/12/25/112
Grunddaten
- Betreff:
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Durchführung eines Konzessionsverfahrens gem. § 46 EnWG zur Neukonzessionierung des Stromversorgungsnetzes in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Konzessionsverfahren)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Kristin Hoppe
- Verfasser/Antragsteller:
- Kristin Hoppe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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18.09.2025
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Sachverhalt
Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und E.DIS Netz GmbH (Altkonzessionär) für die Sparte Strom endet zum 02.12.2028. Gemäß § 46a EnWG hat die Gemeinde 3 Jahre vor Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages einen Anspruch auf technische und wirtschaftliche Informationen zum Netz (Datenherausgabe). Voraussetzung für den Erhalt dieser Daten ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung. Gem. § 46 EnWG ist die Gemeinde verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben (Bekanntmachung). Potenzielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Gemeinde zu bekunden.
Sofern nur ein Bewerber sein Interesse bekundet, kann die Gemeinde mit ihm einen neuen Konzessionsvertrag verhandeln und abschließen. Eine Datenherausgabe wäre in diesem Fall nicht zwingend notwendig.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der Stromkonzession der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gem. § 46 EnWG durchzuführen.
2. Die Gemeindevertretung bestätigt die am 29.01.2025 abgeschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung mit E.DIS Netz GmbH (Altkonzessionär) zum Erhalt der Netzdaten gem. § 46 EnWG (Anlage Vertraulichkeitsvereinbarung Gemeinde).
3. Die Gemeindevertretung beschließt, das Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben (Anlage Bekanntmachung).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeindevertretung über das Ergebnis der Bekanntmachung zu informieren.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Kosten der Bekanntmachung im Bundeanzeiger voraussichtlich ca. 50 €
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12-51101-56350000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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