Beschlussvorlage - BV/12/25/105-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am
11. Oktober 2018 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 gefasst. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 im zweistufigen Regelverfahren auf.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit den Planunterlagen zum Vorentwurf wurde durchgeführt. Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen entsprechend den Ergebnissen der Abwägung in die Bearbeitung der Entwurfsunterlagen ein.

 

Die Planzeichnung (Teil A) und die textlichen Festsetzungen im (Teil B-Text) wurden entsprechend klarstellend präzisiert. In die Begründung und in den Umweltbericht fließen die Ergebnisse der berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß Abwägungsergebnis ein.

 

Maßgeblich für die Entscheidung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist, das die Belange der Abwägung in den Entwürfen berücksichtigt werden. Danach sind folgende Belange eingearbeitet und berücksichtigt worden.

 

Naturschutzfachliche Belange für die Ausgleichs- und Ersatzregelung, die Rodung. Bis zum Abschluss des Verfahrens sind die Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der Ausgleichspflanzung erforderlich.

 

Die Nachweise zum Schallschutz wurden erbracht. Entsprechende Nachweise wurden festgesetzt.

 

Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers kann sichergestellt werden. Hierzu werden entsprechende Regelungen erforderlich.

 

Die erforderlichen Regelungen zu Belangen und Planauswirkungen sind vor dem Satzungsbeschluss und nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit dem Entwurf im Durchführungsvertrag festzulegen.

 

Für den Entwurf sind die Anforderungen an die Straße zur Reithalle zusätzlich zu berücksichtigen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde um die Straße zur Reithalle und die erforderliche Wendeanlage ergänzt. Die Abgrenzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird deshalb als Begrenzung zusätzlich aufgenommen. Die planungsrechtliche Regelung für die Errichtung der Straße zur Reithalle und deren Ausbau erfolgt mit der Aufstellung der Bauleitplanung.

 

Unter Berücksichtigung der Erörterungen im Bauausschuss vom 14. Juli 2025 wurde die GRZ angepasst.

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt die Entwurf des Bebauungsplanes ,den Vorhaben- und Erschließungsplan und den Entwurf der Begründung für die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 für den zentralen Teil des Alten Sportplatzes „Hotel aja Resort Boltenhagen“ in Boltenhagen, südlich der Ostseeallee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, begrenzt:

- im Nordosten: durch die Ostseeallee,

- im Südosten: durch einen ca. 20 - 25 m breiten Teil des "Alten Sportplatzes“, der an  das Grundstück Ostseeallee 48a, b, c mit seiner Zufahrt angrenzt,

- im Südwesten: durch den südwestlichen Teil des "Alten Sportplatzes",

- im Nordwesten: durch das Seniorenpflegeheim und die Zufahrt zur Reithalle

und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden  Fassung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.

 

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18, der Entwurf der Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die genannten Unterlagen öffentlich auszulegen sowie über das zentrale Internetportal des Landes M-V zugänglich zu machen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

4. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist vorzunehmen.

 

5. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt nicht für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von Bedeutung ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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