Mitteilungsvorlage - BV/02/25/085

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit dem Zuschussprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ fördert die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) freiwillige Maßnahmen, mit denen Grünflächen naturnah gestaltet und umgestaltet, Bäume gepflanzt, Naturoasen in innerörtlicher oder Ortslagen von Siedlungsgebieten geschaffen und Flächen entsiegelt sowie die natürlichen Bodenfunktionen wieder hergestellt und verbessert werden können.

Die Förderung besteht also aus 4 Modulen:

  1. Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
  2. Pflanzung von Bäumen
  3. Schaffung von Naturoasen
  4. Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen

 

Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungsleistungen und Personalkosten.

 

Der Zuschuss beträgt 80 % der förderfähigen Kosten; bei finanzschwachen Kommunen beträgt der Zuschuss sogar 90 % der förderfähigen Kosten.

 

 

Am 16.06.2025 hat die Stadtvertretung unter TOP 8.10. (Beschluss 24/056-1) beschlossen, dass der Beschluss vom 27.05.2024 mit folgender Anpassung aufrechterhalten wird:

  • Einrichtung von Picoparks (Anlagen in der Schloßstraße, Einfahrt Lindenring (von der Wismarschen Str. aus)
  • Dorfplätze Grundshagen, Arpshagen und Niederklütz,
  • Lindenring Wohnumfeldverbesserung Flurstück 107


Der Beschluss vom 27.05.2024 TOP 7.7 und der Beschluss vom 16.06.2025 TOP 8.10 sind beigefügt.

 

 

 

 

 

Sachstand zur Antragstellung:

 

KfW-Antrag – Picopark Anlage Schloßstraße

  •       Zuwendungsbescheid über 203.760 EUR liegt vor – für Pikopark
    Förderzeitraum:  04.06.2025 bis 04.06.2027
  •       Zuwendungsbescheid über   39.240 EUR liegt vor – für Entwicklungspflege
    Förderzeitraum:  04.06.2025 bis 04.06.2030
  •       Ausschreibung der Planungsleistung ist erfolgt

 

KfW-Antrag – Picopark Einfahrt Lindenring (von der Wismarschen Straße aus)

  •       Fördermittelantrag ist noch nicht gestellt

 

KfW-Antrag – Dorfplatz Grundshagen

  •       Fördermittelantrag ist noch nicht gestellt

 

KfW-Antrag – Dorfplatz Arpshagen

  •       Fördermittelantrag ist noch nicht gestellt

 

KfW-Antrag – Dorfplatz Niederklütz

  •       Fördermittelantrag inkl. 3-jähriger Entwicklungspflege ist gestellt, eine Zusage liegt noch nicht vor

 

KfW-Antrag – Lindenring Wohnumfeldverbesserung

  •       Fördermittelantrag inkl. 3-jähriger Entwicklungspflege ist gestellt, eine Zusage liegt noch nicht vor

 

KfW-Antrag – Neupflanzung Blutpflaumen in der Schloßstraße

  •       Zuwendungsbescheid über 66.960 EUR liegt vor – für Neupflanzung
    Förderzeitraum:  18.11.2024 bis 18.11.2026
  •       Zuwendungsbescheid über   3.420 EUR liegt vor – für Entwicklungspflege
    Förderzeitraum:  18.11.2024 bis 18.11.2029
  •       Ausschreibung der Planungsleistung ist erfolgt

 

KfW-Antrag – Wiesenweg

  •       Zuwendungsbescheid über 99.000 EUR liegt vor – für Neupflanzung und
           Entwicklungspflege
    Förderzeitraum:  09.05.2025 bis 09.05.2027
  •       Ausschreibung der Planungsleistung ist erfolgt

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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