Beschlussvorlage - BV/02/25/084

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Klütz hat bereits den Neubau eines Gehweges vom Kreisel Umgehungsstraße entlang der Wismarschen Straße in Richtung Stadtzentrum bis zum Abzweig Lindenstraße beschlossen (Beschluss 19/13987).

 

In Anlage befindet der Lageplan.

 

Für das Vorhaben ist ebenfalls bereits ein Planungsbüro über alle Leistungsphasen der HOAI gebunden.

 

Die Umsetzung des Vorhabens ist noch nicht erfolgt.

 

Finanzielle Mittel stehen im städtischen Haushalt zur Verfügung.

Eine Fördermöglichkeit gibt es nicht.

 

Was aber momentan möglich ist, ist die Förderung eines Teilbereiches der Wegefläche über das KfW-Programm 444: Natürlicher Klimaschutz in Kommunen.

Mit der KfW-Förderung 444 können Grünflächen naturnah gestaltet und die Artenvielfalt im Siedlungsbereich geschützt werden.

 

Eine prädestinierte Grünfläche für eine potentielle Förderung über das KfW-Programm 444 wäre die Ecke Wismarsche Straße/Lindenring (siehe Lageplan).

 

Der Zuschuss könnte 80 % bis 90 % der Kosten betragen. Planungsleistungen sind auch förderfähig.

 

Geprüft werden muss, ob die Grünfläche so gestaltet werden kann, dass die Funktion eines Gehweges noch gewährt werden kann;

ansonsten würde der Gehweg vor der Grünfläche enden und das ist nicht zielführend.

 

Sollte sich die Stadtvertretung dazu entschließen, einen entsprechenden KfW-Förderantrag zu stellen, bedarf es eines Grundsatzbeschlusses, sowie einer geänderten Planung bzw. Herauslösung des Projektes aus dem Projekt „Gehweg entlang der Wismarschen Straße vom Kreisel bis zum Lindenring“.

 

    

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Für den Gehweg sind Mittel in Höhe von 125.000 EUR im Haushalt vorhanden.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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