Beschlussvorlage - BV/02/25/084
Grunddaten
- Betreff:
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Neubau eines Gehweges entlang der Wismarschen Straße vom Kreisel bis zum Lindenring unter Berücksichtigung der gestalterischen Möglichkeit der Ecke Lindenring/Wismarsche Straße
hier: weitere Vorgehensweise
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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03.09.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Sachverhalt
Die Stadt Klütz hat bereits den Neubau eines Gehweges vom Kreisel Umgehungsstraße entlang der Wismarschen Straße in Richtung Stadtzentrum bis zum Abzweig Lindenstraße beschlossen (Beschluss 19/13987).
In Anlage befindet der Lageplan.
Für das Vorhaben ist ebenfalls bereits ein Planungsbüro über alle Leistungsphasen der HOAI gebunden.
Die Umsetzung des Vorhabens ist noch nicht erfolgt.
Finanzielle Mittel stehen im städtischen Haushalt zur Verfügung.
Eine Fördermöglichkeit gibt es nicht.
Was aber momentan möglich ist, ist die Förderung eines Teilbereiches der Wegefläche über das KfW-Programm 444: Natürlicher Klimaschutz in Kommunen.
Mit der KfW-Förderung 444 können Grünflächen naturnah gestaltet und die Artenvielfalt im Siedlungsbereich geschützt werden.
Eine prädestinierte Grünfläche für eine potentielle Förderung über das KfW-Programm 444 wäre die Ecke Wismarsche Straße/Lindenring (siehe Lageplan).
Der Zuschuss könnte 80 % bis 90 % der Kosten betragen. Planungsleistungen sind auch förderfähig.
Geprüft werden muss, ob die Grünfläche so gestaltet werden kann, dass die Funktion eines Gehweges noch gewährt werden kann;
ansonsten würde der Gehweg vor der Grünfläche enden und das ist nicht zielführend.
Sollte sich die Stadtvertretung dazu entschließen, einen entsprechenden KfW-Förderantrag zu stellen, bedarf es eines Grundsatzbeschlusses, sowie einer geänderten Planung bzw. Herauslösung des Projektes aus dem Projekt „Gehweg entlang der Wismarschen Straße vom Kreisel bis zum Lindenring“.
Finanz. Auswirkung
Für den Gehweg sind Mittel in Höhe von 125.000 EUR im Haushalt vorhanden.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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427,1 kB
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