Beschlussvorlage - BV/02/25/081
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung Grünschnittannahmestelle Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Mirko Hendler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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03.09.2025
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24.09.2025
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08.10.2025
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Bereit
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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Bereit
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Sachverhalt
Die Stadt Klütz betreibt seit einigen Jahren eine Grünschnittannahme für die Einwohner der Stadt Klütz und deren Ortsteile. Die Grünschnittannahmestelle wird von den Bürgern sehr gut angenommen und erfreut sich großer Beliebtheit.
Um die kompostierbaren Abfälle abgeben zu dürfen, ist es nötig sich eine Grünschnittkarte im Literaturhaus ausstellen zu lassen, welche über mehrere Jahre gültig ist. Die Kontrolle vor Ort wird dann von Ehrenamtlern z.B. vom Kleingartenverein übernommen. Die angenommenen Schnittreste werden dann zur Entsorgung in Container verladen und kostenpflichtig bei der GER in Grevesmühlen entsorgt. Die Kosten hierfür werden von der Stadt Klütz übernommen. Hinzu kommt ein Zuschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe, welcher sich an die Einwohnerzahl in der Stadt koppelt. Weiter wurde eine Spendenbox an der Annahmestelle aufgestellt. Aus diesen Einnahmen werden soziale Zwecke in der Gemeinde finanziert. In den letzten Jahren stiegen jedoch die Ausgaben aufgrund von gestiegenen Entsorgungskosen und größeren Mengen an Schnittresten (Anlage 1). Auch mit Blick auf das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Klütz empfiehlt sich eine Überarbeitung der Gesamtfinanzierung.
Der Vorschlag der Verwaltung ist, eine kostenpflichtige Abgabe der Grünschnittkarten. Hierzu wäre es notwendig jedes Jahr neue Karten auszugeben, welche zumindest einen Teilbetrag der Entsorgung abdecken würden.
Für die Anzahl der ausgegebenen Abgabescheine gibt es leider keine genaue Auskunft, wird jedoch auf ca. 500 geschätzt. Auch im Jahr 2025 werden, nach Hochrechnung anhand des Vorjahrs Kosten in Höhe von 30.000,00€ – 35.000,00€ erwartet. Um diese zu Decken, müsste eine Karte 60,00€ kosten. Da dieser Preis als nicht umsetzbar angesehen wird, sollte sich auf einen adäquaten geeinigt werden.
Ergänzung 12.09.2025
Ein online Preisvergleich, für einen 10m³ Abrollcontainer, zur Entsorgung von kompostierbaren Abfällen hat ergeben, dass die GER der günstigste Anbieter ist. Verglichen wurden die folgenden Firmen: GER, Alba, Gollan und Remondis. Die GER und Gollan unterscheiden sich kaum vom Preis, Alba und Remondis hingegen sind fast doppelt so teuer. Eine Einsparung ist hier also nicht zu erwarten.
Ein Vergleich der Umsetzung von anderen Gemeinden hat ergeben, dass 2 Modelle gängig sind:
1. Eine Vollfinanzierung der Kommune mit Ausgabe einer Berechtigungskarte
2. Die direkte Abrechnung nach m³ an der Annahmestelle
Eine Rückfrage beim Amt Schönberger Land hat ergeben, dass die Annahmestelle in der Stadt Dassow für die Abgebenden kostenfrei betrieben wird. Die Überwachung wird durch den Bauhof gewährleistet. Die Finanzierung liegt wie in Klütz bei den Gemeinden (Dassow, Selmsdorf und Lüdersdorf), wird aber aufgrund der Anzahl der Einwohner und der prozentual geringeren Menge an Grünschnitt zur Hälfte durch den Abfallwirtschaftsbetrieb finanziert. Die Stadt Schönberg selbst hat keine Annahmestelle.
Hier wäre der Verkauf der Grünschnittkarten eine Zwischenlösung, um wenigstens einen Teil der Kosten zu tragen. Eine direkte Abrechnung nach m³ wird als nicht zielführend und nicht umsetzbar angesehen, da die betreuenden Personen für jeden, der Grünschnitt abgibt eine Rechnung/Quittung mit der Abgegebenen Menge erstellen müssten. Hier wäre ein weiterer Vorteil der bezahlten Grünschnittkarte, da diese sowieso kontrolliert wird.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die kostenpflichtige Ausgabe der Berechtigungskarte und die damit verbundene Änderung der „Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünschnittannahmestelle der Stadt Klütz vom 15.02.2021“. Die Kosten einer Berechtigungskarte betragen ……€, unter Vorbehalt einer Preisanpassung bei steigenden Entsorgungskosten.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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615,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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96,8 kB
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