Beschlussvorlage - BV/02/25/075

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Zuge der Verkehrssicherung an den an den Straßen der Stadt Klütz, mussten in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 18 Alleebäume gefällt werden. Aus den 18 Bäumen resultiert jeweils eine Ersatzpflanzung. Somit besteht die Verpflichtung zum Ersatz von 18 Laubbäumen. Diese müssen zwingend als Alleebaum gepflanzt werden, damit diese als Ausgleich anerkannt werden. Alle Standorte müssen vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Die im beigefügten Lageplan markierten Alleen, wären eine Möglichkeit für eine Lückenbepflanzung. Es kann aber auch eine neue Allee hergestellt werden. Hierfür stehen aber, nach derzeitigem Stand keine möglichen Flächen zur Verfügung.

Weitere Vorgaben seitens der UNB sind:

  1. Es muss sich um einheimische standortgerechte Laubbäume handeln
  2. Es müssen großkronige Bäume sein, also keine Kopfbäume
  3. Die Bäume müssen bei der Pflanzung einen Stammumfang von 16-18 cm aufweisen

Zu klären ist also, der Standort und die zu pflanzende Baumart.

Da an den meisten Standorten mit einem Eintrag von Streusalz zu rechnen ist und aufgrund der sich ändernden Witterungsbedingungen, empfiehlt es sich tiefwurzelnde Baumarten zu wählen, z.B. Eichen, Platanen und Esskastanien. An weniger belasteten Wegen könnte auch z.B. auf Linden und Ahorne zurückgegriffen werden.

 

Insgesamt ist für die Durchführung der Pflanzung mit Kosten in Höhe von ca. 20.000€ zu rechnen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss empfiehlt dem Bürgermeister, die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme am folgenden Standort mit der empfohlenen Baumart zu beauftragen. 

 

Standort:

Baumart:

 

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Finanz. Auswirkung

Ca. 20.000,00€

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:54101/5238002

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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