Beschlussvorlage - BV/02/25/076
Grunddaten
- Betreff:
-
Modernisierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Klütz
hier: Vergabe Planungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Senckpiel
- Verfasser/Antragsteller:
- Kathrin Senckpiel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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22.09.2025
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Sachverhalt
Am 16.06.2025 hat die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschlossen, dass die vorgestellte Variante für die Schwarz-Weiß-Trennung umsetzt wird. Diese Entwurfsplanung befindet sich in der Anlage. Die Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung gemäß HOAI ist damit abgeschlossen.
Damit die Maßnahme umgesetzt werden kann, ist die Ausschreibung von Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI für die Leistungsphasen 2 – 9 erforderlich.
Die Generalplanungsleistungen sollen stufenweise wie folgt vergeben werden:
Stufe 2: Leistungsphase 5-7
Stufe 3: Leistungsphase 8-9
Für die Beantragung der Baugenehmigung ist die Beauftragung der Stufe 1 erforderlich. Nach Beendigung der Stufe 1 wird die Stufe 2 separat durch den Bürgermeister freigegeben.
Auf Grund der Änderung der Kommunalverfassung muss jetzt grundsätzlich die Stadtvertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren beschließen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt für die Modernisierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses folgende Punkte:
- Die Planungsleistungen gem. HOAI § 34 Gebäudeplanung (Architektenleistung) Leistungsphasen 2-9 und die Fachplanungsleistungen HLS gem. HOAI § 55 LP 2-9, Elektro gem. HOAI § 55 LP 2-9 und Tragwerksplanung gem. HOAI § 51 LP 1-6 werden zusammen als Generalplanungsleistungen ausgeschrieben.
Die Vergabe erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Leistungsphase 2-4
Stufe 2: Leistungsphase 5-7
Stufe 3: Leistungsphase 8-9
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen.
3. Ein Vergabeverfahren zur Durchführung der Planungsleistungen wird eingeleitet.
Es soll eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb nach § 12 UVgO durchgeführt werden.
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12605.09600000S - 144.169,00 € |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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264,3 kB
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2
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öffentlich
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629,4 kB
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3
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öffentlich
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131,7 kB
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