Beschlussvorlage - BV/02/25/076

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 16.06.2025 hat die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschlossen, dass die vorgestellte Variante für die Schwarz-Weiß-Trennung umsetzt wird. Diese Entwurfsplanung befindet sich in der Anlage. Die Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung gemäß HOAI ist damit abgeschlossen.

 

Damit die Maßnahme umgesetzt werden kann, ist die Ausschreibung von Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI für die Leistungsphasen 2 – 9 erforderlich.

 

Die Planungsleistungen gem. § 34 Gebäudeplanung (Architektenleistung) Leistungsphasen 2-9 und die Fachplanungsleistungen HLS gem. § 55 LP 2-9, Elektro gem. § 55 LP 2-9 und Tragwerksplanung gem. § 51 LP 1-6 werden zusammen als Generalplanungsleistungen ausgeschrieben.

 

Die Generalplanungsleistungen sollen stufenweise wie folgt vergeben werden:

 

Stufe 1: Leistungsphase 2-4

Stufe 2: Leistungsphase 5-7

Stufe 3: Leistungsphase 8-9

 

Für die Beantragung der Baugenehmigung ist die Beauftragung der Stufe 1 erforderlich. Nach Beendigung der Stufe 1 wird die Stufe 2 separat durch den Bürgermeister freigegeben.

 

Auf Grund der Änderung der Kommunalverfassung muss jetzt grundsätzlich die Stadtvertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren beschließen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt für die Modernisierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses folgende Punkte:

 

  1. Die Planungsleistungen gem. HOAI § 34 Gebäudeplanung (Architektenleistung) Leistungsphasen 2-9 und die Fachplanungsleistungen HLS gem. HOAI § 55 LP 2-9, Elektro gem. HOAI § 55 LP 2-9 und Tragwerksplanung gem. HOAI § 51 LP 1-6 werden zusammen als Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. 

 

Die Vergabe erfolgt stufenweise:

Stufe 1: Leistungsphase 2-4

Stufe 2: Leistungsphase 5-7

Stufe 3: Leistungsphase 8-9

 

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen.

 

3. Ein Vergabeverfahren zur Durchführung der Planungsleistungen wird eingeleitet.

Es soll eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb nach § 12 UVgO durchgeführt werden.

Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12605.09600000S     - 144.169,00 €

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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