Beschlussvorlage - BV/10/25/024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Ein Antragsteller hat bei der Gemeinde einen Antrag auf eine schriftliche Zustimmung gemäß § 4 Absatz 1 Nr. 1 ÖkoKtoVO M-V gestellt. Der Antrag betrifft die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Zierow, Flur 1, Flurstücke: 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253.

 

Der Antragsteller bittet um eine Bescheinigung der Gemeinde, dass aus städtebaulicher Sicht sowie unter Berücksichtigung sonstiger gemeindlicher Belange keine Gründe bestehen, die dem Vorhaben entgegenstehen.

 

Die Gemeinde Zierow stellt zurzeit den Bebauungsplan Nr. 17 „Neubau Feuerwache Zierow“ auf. Die Niederschlagsentwässerung ist noch nicht endgültig geklärt. Eine Variante zur Ableitung des Niederschlagswassers beinhaltet eine Leitung vom Plangebiet zum Vorfluter also durch das Gebiet für die das Ökokonto beantragt wird hindurch bis zur Einleitung in den Vorfluter. Die Einrichtung des Ökokontos darf diese Maßnahme nicht in Frage stellen bzw. höhere Auflagen in der Genehmigung des Trassenverlaufes erzeugen.

 

Ob diese Variante der Niederschlagsentwässerung zum Tragen kommt, wird sich in den nächsten Wochen auf Basis von technischen Untersuchungen zeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt,

 

für die Flurstücke 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252 und 253, Flur 1, Gemarkung Zierow bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken.

Grundsätzlich muss gewährleistet sein, dass eine zukünftige eventuell zu bauende Niederschlagsentwässerungsleitung zur Entwässerung des Plangebietes B- Plan Nr. 17 durch die Ausweisung des Ökokontos ohne Einschränkungen möglich ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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