Beschlussvorlage - BV/04/25/049

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 9 des Kommunalprüfungsgesetzes MV hat eine örtliche Prüfung von mindestens einem Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres zu erfolgen. Durch die Verwaltung wurde für das Haushaltsjahr 2023 die anliegende Aufstellung über die Auftragsvergaben vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde gebeten, die örtliche Prüfung vorzunehmen und die Gemeindevertretung über das Ergebnis zu informieren.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, das vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellte Ergebnis über die Prüfung der Haushaltsvergaben für das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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