Beschlussvorlage - BV/04/25/059
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Annahme mehrerer Spenden für das Dorf- und Sportfest
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Sandra Hinz
- Verfasser/Antragsteller:
- Hinz, Sandra
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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23.07.2025
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Sachverhalt
Nach § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100,00 Euro allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.
Folgende Spenden sind für das Dorf- und Sportfest eingegegangen:
1) 150,00 € Semrau Bau GmbH & Co. KG
2) 300,00 € Lohnunternehmen Groß Walmstorf OHG
3) 400,00 € Volker Regenhardt
4) 200,00 € Antje Rath
5) 500,00 € Boltenhagener Appartement- und Immobilien Service GmbH
6) 200,00 € Manfred Fucke
7) 200,00 € Jens Peters
8) 200,00 € E & D Bau GmbH
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von der Semrau Bau GmbH & Co. KG in Höhe von 150,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von der Lohnunternehmen Groß Walmstorf OHG in Höhe von 300,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von Herrn Volker Regenhardt in Höhe von 400,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von Frau Antje Rath in Höhe von 200,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von der Boltenhagener Appartement- und Immobilien Service GmbH in Höhe von 500,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von Herrn Manfred Fucke in Höhe von 200,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von Herrn Jens Peters in Höhe von 200,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von der E & D Bau GmbH in Höhe von 150,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Die Einnahmen werden unter 4/28101/46290000 verbucht
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
